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Bestandsaufnahme der EU-weiten Aushöhlung der Grundrechte im Jahr 2015

Das vergangene Jahr war kein gutes Jahr für die Grundrechte, bekräftigte der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty, am 19. September im Rahmen der Vorstellung der zentralen Ergebnisse des Grundrechte-Berichts 2016 der FRA an der Universität Sciences Po in Paris. Er sprach über die Aushöhlung der Grundrechte, die in diesem Bericht nachgewiesen wird, und zeigte Möglichkeiten für das weitere Vorgehen auf.

Der Direktor der FRA erklärte, warum die Flüchtlingskrise im Grunde eine Krise der Grundrechte darstellt. Er erinnerte an die Not der Flüchtlinge, die in Lagern unter immer schlechteren Bedingungen festgehalten werden, an die steigende Zahl mutmaßlicher Zurückweisungen, Einschränkungen der Familienzusammenführung und die Kriminalisierung ganz normaler Bürger, die humanitäre Hilfe leisten. Er warnte: „Wenn wir hier versagen, hat Europa versagt – bei einem Problem, das so eng mit den Grundwerten der EU verknüpft ist.“

Des Weiteren unterstrich der Direktor, dass die aktuelle Krise verheerende Auswirkungen auf Kinder hat, und erklärte, im Durchschnitt seien seit September 2015 Tag für Tag zwei Kinder ertrunken. Jene, die es schaffen, liefen zudem Gefahr, auf der Flucht Opfer von Gewalt, sexuellem Missbrauch und Ausbeutung zu werden.

Der Direktor sprach auch über die vielerorts zunehmende Hasskriminalität und forderte alle EU-Mitgliedstaaten auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um sämtliche Formen von Hasskriminalität und Hassreden zu unterbinden. Anschließend wandte er sich der Not vieler Roma zu, die nach wie vor in ihrem Alltag mit Problemen zu kämpfen haben, wenn es um Arbeit, Schule, Gesundheitsversorgung und die Wohnsituation geht.

Zuletzt befasste sich Michael O’Flaherty mit dem Thema Datenschutz. Er sprach über das nach wie vor ungelöste Problem, ein Gleichgewicht zwischen nationaler Sicherheit und Grundrechten zu finden, und erklärte, die FRA beschäftige sich gegenwärtig mit diesem Themenbereich. Seiner Auffassung nach sollten Rechte ausschließlich auf der Grundlage dreier zentraler Grundsätze eingeschränkt werden: Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.

Um diesbezüglichen Problemen zu begegnen, muss nach Auffassung des Direktors sichergestellt werden, dass alle neuen Rechtsvorschriften sämtlichen einschlägigen grundrechtlichen Standards entsprechen. In diesem Zusammenhang sollte die Charta der Grundrechte der EU eine zentrale Rolle spielen. Gleichermaßen sollten die vorhandenen Rechtsvorschriften geprüft und überarbeitet werden, um zu vermeiden, dass es im Zuge ihrer Durchführung zu Grundrechtsverletzungen kommt. Darüber hinaus wies er auf die Notwendigkeit hin, die Bürger für die Grundrechte zu sensibilisieren und jedem Einzelnen bewusst zu machen, dass diese Rechte für alle Menschen gleichermaßen gelten, das heißt sowohl für die Mehrheitsbevölkerung als auch für Randgruppen. Die Menschen müssen befähigt werden, ihre Rechte geltend zu machen und gegen Rechtsverletzungen vorzugehen.

Abschließend stellte er fest: „Wir haben mit vielen Problemen zu kämpfen, aber wir sollten auch nicht vergessen, dass bereits viel erreicht wurde. Die Bürger Europas genießen ein Maß an Recht, Freiheit und Sicherheit, das vielerorts seinesgleichen sucht. Wir dürfen diese Errungenschaften nicht als selbstverständlich hinnehmen.“

Der Direktor hielt seinen Vortrag im Rahmen einer Konferenz, die von der Commission Nationale Consultative des Droits de l‘Homme (Nationale Beratungskommission für Menschenrechte) und dem Institut Français des Droits et Libertés (Französisches Institut für Rechte und Freiheiten) organisiert wurde. An der Konferenz nahmen Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen und nationaler Behörden sowie aus Lehre und Forschung teil.