27
November
2012

Hasskriminalität in der Europäischen Union sichtbar machen: die Rechte der Opfer anerkennen

Ungeachtet intensiver Bemühungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ist es bisher nicht gelungen, Diskriminierung und Intoleranz wirksam zu bekämpfen, wie die Forschungsarbeiten der FRA belegen. Durch Vorurteile motivierte Beschimpfungen, körperliche Angriffe und Morde treffen die europäische Gesellschaft in all ihrer Vielfalt – von sichtbaren Minderheiten bis hin zu Menschen mit Behinderungen. Dieser FRA-Bericht soll die EU und ihre Mitgliedstaaten dabei unterstützen, gegen diese Grundrechtsverletzungen vorzugehen. Zu diesem Zweck müssen Hassdelikte verstärkt sichtbar gemacht und die Täterinnen und Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

Gewalt- und Straftaten, die häufi g als „Hasskriminalität“ bezeichnet werden und die durch Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, religiöse Intoleranz oder eine Behinderung, die sexuelle Ausrichtung oder die Geschlechtsidentität einer Person motiviert sind, stellen in der gesamten Europäischen Union (EU) eine alltägliche Realität dar. Dies belegen die von der FRA gesammelten Daten durchgängig. Derartige Straftaten verletzen nicht nur das Opfer, sie verstoßen auch fundamental gegen Grundrechte, namentlich gegen die Würde des Menschen und das Recht auf Nichtdiskriminierung.

Opfer und Zeugen1 zögern häufig, Hassdelikte den Strafverfolgungsbehörden, der Strafjustiz, Nichtregierungsorganisationen oder Opferbetreuungsgruppen zu melden. Folglich sind die Opfer oft nicht in der Lage oder gewillt, sich gegen die Täter zur Wehr setzen. Somit werden viele Straftaten weder angezeigt noch verfolgt und bleiben unsichtbar. Möglicherweise werden in solchen Fällen die Rechte der Opfer unzureichend geachtet und geschützt – und die EU-Mitgliedstaaten kommen ihren Verpfl ichtungen gegenüber Opfern vonStraftaten nicht nach.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten können Hasskriminalität und damit zusammenhängende Grundrechtsverletzungen bekämpfen, indem sie solche Straftaten verstärkt sichtbar machen und die Täter zur Verantwortung ziehen. Dazu gehört auch, Opfer und Zeugen in dem Vertrauen zu stärken, dass die Strafjustiz entschieden und wirksam gegen diese Form der Kriminalität vorgehen kann – sodass sie eher bereit sind, Straftaten und Vorfälle zu melden