EU-Rahmen für die UN-Behindertenrechtskonvention - Beitrag zum Überprüfungsprozess der EU

Nach Artikel 35 der UN-Behindertenrechtskonvention legt jeder Vertragsstaat dem CRPD-Ausschuss regelmäßig Berichte über die Maßnahmen vor, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen hat.

Der erste Bericht ist zwei Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in dem Vertragsstaat vorzulegen; die späteren Berichte folgen im Abstand von vier Jahren.

Anhand dieser Unterlagen prüft der CRPD-Ausschuss die Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Überprüfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die EU

Im Einklang mit ihren Verpflichtungen legte die Europäische Kommission im Namen der EU den ersten Bericht über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die EU im Juni 2014 vor. In diesem Bericht hat die Europäische Kommission die Maßnahmen, die die EU zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihrem Zuständigkeitsbereich sowohl in Bezug auf Rechtsvorschriften als auch auf politische Strategien der EU ergriffen hat, sowie die interne Umsetzung dieses Übereinkommens durch die Organe, Agenturen und Einrichtungen der EU zusammenfassend beschrieben.

Im April 2015 übermittelte der CRPD-Ausschuss unter Bezugnahme auf den EU-Bericht die „Fragenliste“ und ersuchte die EU, anhand der in dieser Liste enthaltenen Fragen zusätzliche Informationen zu übermitteln. Die Europäische Kommission kam diesem Ersuchen im Namen der EU im Juni 2015 nach.

Der Hauptteil des Überprüfungsprozesses fand im August 2015 in Form eines öffentlichen „konstruktiven Dialogs“ zwischen der EU – vertreten durch die Europäische Kommission – und dem CRPD-Ausschuss statt.

Im Anschluss an diese Diskussion veröffentlichte der CRPD-Ausschuss im September 2015 seine Beurteilung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die EU und Empfehlungen für Folgemaßnahmen in Form von „Abschließenden Bemerkungen“. In diesen Abschließenden Bemerkungen geht der Ausschuss auf nahezu alle Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention ein und unterbreitet konkrete Empfehlungen, wie die EU die Umsetzung des Übereinkommens verbessern kann.

Außer den formellen Unterlagen der Europäischen Kommission und des CRPD-Ausschusses hatte eine Vielzahl von nationalen Menschenrechtsstellen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Behindertenorganisationen eigene Berichte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die EU verfasst und beim CRPD-Ausschuss eingereicht.

Wichtige Schritte bei der Überprüfung der EU durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Staatenbericht • Die Europäische Kommission legte den EU-Bericht im Juni 2014 vor.
Fragenliste • Im April 2015 übersandte der CRPD-Ausschuss die 45 Fragen umfassende „Fragenliste“ zu dem EU-Bericht mit der Bitte um Übermittlung zusätzlicher Informationen.
• Die Europäische Kommission beantwortete diese Fragen im Namen der EU im Juni 2015.
Abschließende Bemerkungen • Am 27. und 28. August 2015 erschien die EU zu einem „konstruktiven Dialog“ über ihre Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor dem CRPD-Ausschuss.
• Dieser Ausschuss veröffentlichte im September 2015 seine Abschließenden Bemerkungen zur EU mit seiner Beurteilung der von der EU getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens und mit diesbezüglichen Verbesserungsempfehlungen.

Quelle: FRA, 2016

Alle Unterlagen zum Überprüfungsprozess können im Internet abgerufen werden.

Beitrag des EU-Rahmens zum Überprüfungsprozess

Der EU-Rahmen beteiligte sich aktiv an allen Etappen des Überprüfungsprozesses.

Er traf mit dem CRPD-Ausschuss zwei Mal zu gesonderten Informationsgesprächen zusammen: im Zuge der Erörterung der Liste der Fragen zur EU und im Rahmen des konstruktiven Dialogs. Der EU-Rahmen verfasste während des konstruktiven Dialogs zwischen der EU und dem CRPD-Ausschuss auch einleitende und abschließende Erklärungen.

Rolle des EU-Rahmens im Überprüfungsprozess

März 2015 • Mitglieder des Rahmens bestätigen bei einer hochrangig besetzten Zusammenkunft, dass sie zu einer aktiven Mitwirkung am Überprüfungsprozess und zur Weiterverfolgung der Abschließenden Bemerkungen bereit sind und hierfür zur Verfügung stehen.
April 2015 • Geschlossenes Informationsgespräch des EU-Rahmens mit dem CRPD-Ausschuss vor der Erörterung der Fragenliste
Mai 2015 • Teilnahme an der Anhörung zur UN-Behindertenrechtskonvention im Europäischen Parlament
August 2015 • Einleitende und abschließende Erklärungen während des konstruktiven Dialogs zwischen der EU und dem CRPD-Ausschuss
• Geschlossenes Informationsgespräch des EU-Rahmens mit dem CRPD-Ausschuss
Seit September 2015 • Weiterverfolgung der Abschließenden Bemerkungen, einschließlich eines Meinungsaustauschs mit dem Ausschuss Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments

Quelle: FRA, 2016

Das Europäische Parlament organisierte darüber hinaus drei Veranstaltungen zur Diskussion des Überprüfungsprozesses: eine öffentliche Anhörung im Mai 2015 zur Fragenliste, eine weitere öffentliche Anhörung im Januar 2016 und einen Meinungsaustausch mit dem Ausschuss Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im Februar 2016 unter Beteiligung aller Mitglieder des EU-Rahmens.

Alle Mitglieder des EU-Rahmens haben sich verpflichtet, die Folgemaßnahmen der EU zu den Abschließenden Bemerkungen zu unterstützen.

Empfehlungen zum EU-Rahmen

Ein Teil der Abschließenden Bemerkungen des CRPD-Ausschusses betrifft speziell den EU-Rahmen:

„Der Ausschuss nimmt besorgt zur Kenntnis, dass der Rahmen der Europäischen Union für die Umsetzung und Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention weder in vollem Umfang im Einklang mit den Pariser Grundsätzen steht noch mit angemessenen Mitteln ausgestattet ist. Darüber hinaus wurde die Europäische Kommission sowohl zur Anlaufstelle (Artikel 33 Absatz 1) als auch zum Überwachungsmechanismus (Artikel 33 Absatz 2) ernannt.

Der Ausschuss empfiehlt der EU, Maßnahmen zur Entkopplung der Rollen der Europäischen Kommission zu treffen - Ausscheiden der Europäischen Kommission aus dem unabhängigen Überwachungsrahmen -, um die umfassende Wahrung der Pariser Grundsätze sicherzustellen und zu gewährleisten, dass der genannte Überwachungsrahmen mit angemessenen Mitteln für die Ausübung seiner Funktionen ausgestattet ist. Ferner empfiehlt er der EU, die Einrichtung eines interinstitutionellen Koordinierungsmechanismus und die Bestimmung von Anlaufstellen in allen Organen, Agenturen und Einrichtungen der EU in Erwägung zu ziehen.“

Die Europäische Kommission wird in ihrer Funktion als Anlaufstelle für die UN-Behindertenrechtskonvention in der EU ersucht, den CRPD-Ausschuss bis September 2016 über die Maßnahmen, die zur Umsetzung dieser Empfehlung getroffen werden, zu informieren.