Press Release

Vertrag des Direktors der FRA um weitere 3 Jahre verlängert

Am 22. Mai 2013 fasste der Verwaltungsrat der FRA offiziell den Beschluss, den Vertrag von Morten Kjaerum als Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte um weitere 3 Jahre mit Wirkung ab dem 1. Juni 2013 zu verlängern.

„Der Verwaltungsrat hat einstimmig beschlossen, den Vertrag von Direktor Morten Kjaerum zu verlängern. Wir sind insbesondere von der Integrität, dem Engagement und den herausragenden Beiträgen des Direktors zu den hochwertigen Ergebnissen der Agentur beeindruckt“, erklärte die Vorsitzende des FRA-Verwaltungsrates Maija Sakslin. „Unter seiner Leitung hat er in nur fünf Jahren das Wachstum der Agentur maßgeblich beeinflusst und ihr dabei geholfen, als Organisation heranzureifen, und er hat dafür gesorgt, dass die FRA in Bezug auf die Grundrechte in der EU eine Vorreiterrolle einnimmt.“

Eine vor kurzem durchgeführte unabhängige externe Evaluierung weist auf ein hohes Maß an Zufriedenheit der Interessengruppen mit der Arbeit und Vorgehensweise der Agentur hin. Das Spektrum der Interessengruppen reichte von hochrangigen Vertretern von Organen und Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten bis hin zu zivilgesellschaftlichen Organisationen. Die Evaluierung erfolgte in Einklang mit der Gründungsverordnung der Agentur.

In der Gründungsverordnung der FRA ist ferner geregelt, dass die Agentur von einem Direktor geleitet wird, der vom Verwaltungsrat für fünf Jahre ernannt wird. Diese Amtszeit kann einmalig um maximal drei Jahre verlängert werden. Morten Kjaerum wurde 2008 erstmals zum FRA-Direktor ernannt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: media@fra.europa.eu
Tel.: +43 1 580 30 858.
 

Anmerkungen für Redaktionen:

  • Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) stellt Entscheidungsträgern auf EU- sowie auf nationaler Ebene faktengestützte Beratung bereit und trägt damit zu sachlicheren und gezielteren Debatten, Strategien und Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit den Grundrechten bei.
  • Vor der Aufnahme seiner Tätigkeit bei der FRA war Herr Kjaerum Gründungsdirektor des dänischen Instituts für Menschenrechte, der nationalen Menschenrechtsinstitution Dänemarks. In den 17 Jahren, in denen Herr Kjaerum Führungsfunktionen innerhalb des Instituts innehatte, baute er es zu einer international anerkannten Institution um. Als Experte für Menschenrechtsfragen war Herr Kjaerum außerdem Mitglied des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) sowie Präsident des Internationalen Koordinierungsausschusses der nationalen Menschenrechtsinstitutionen, ein Netzwerk, das die Beziehungen zwischen den Vereinten Nationen und nationalen Menschenrechtsinstitutionen koordiniert. Herr Kjaerum hat umfassende Arbeiten über Fragen der Menschenrechte verfasst, insbesondere über das Flüchtlingsrecht, das Verbot der Rassendiskriminierung und die Rolle nationaler Menschenrechtsinstitutionen.
  • Das Verfahren zur Ernennung des Direktors erfolgt in Einklang mit Artikel 15 der Gründungsverordnung der Agentur:
  • Nach der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen und einem transparenten Auswahlverfahren erstellt die Europäische Kommission eine Liste geeigneter Bewerber.
  • Die Bewerber werden anschließend aufgefordert, sich dem Rat und dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments vorzustellen und Fragen zu beantworten.
  • Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments und die Gruppe „Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit“ des Rates der Europäischen Union (FREMP) geben ihre Stellungnahmen ab und legen ihre gewünschte Reihenfolge der Bewerber fest.
  • Anschließend ernennt der Verwaltungsrat den Direktor unter Berücksichtigung dieser Vorgaben.