Die Agentur für Grundrechte sprach in ihrem Vortrag über die Notwendigkeit, gegen diskriminierende Verfahren zur Erstellung von Profilen anhand von ethnischen Merkmalen bei der Strafverfolgung in der gesamten EU vorzugehen; ein solches Vorgehen untergrabe das Vertrauen bei Gemeinschaften ethnischer Minderheiten und stelle ein Hindernis für eine Polizeiarbeit dar, die sich auf Erkenntnisse stütze und bei der die Grundrechte gewahrt würden. Die Diskussion fand am 6. Dezember in Brüssel statt.