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Bewältigung der aktuellen Herausforderungen für die Medienvielfalt

Am 17. Oktober sprach der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty, bei der Eröffnung des jährlichen Dialogs über Rechtsstaatlichkeit des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) über die Herausforderungen für die heutige Medienlandschaft. In seiner Rede vor MinisterInnen und StaatssekretärInnen, die für Europaangelegenheiten zuständig sind, regte er fünf Initiativen an, die seiner Ansicht nach zur Stärkung der Meinungsvielfalt im digitalen Zeitalter beitragen könnten.

In diesem Zusammenhang ging er auf die Gefahren ein, denen JournalistInnen ausgesetzt sind, nur weil sie ihre Arbeit tun; im vergangenen Jahr hatte die FRA hierzu ein Positionspapier vorgelegt. Der Direktor führte den brutalen Mord an der maltesischen Journalistin Daphne Caruana am 16. Oktober an, den er als beispiellos in der EU bezeichnete; die Journalistin hatte die Untersuchungen zu Korruption in Malta geleitet. Angriffe und Druck auf JournalistInnen unterminieren die Presse- und die Informationsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung und betreffen überproportional Journalistinnen.

Ursache des Drucks kann auch wirtschaftlicher Einfluss auf die redaktionellen Inhalte sein, der eine Folge der Konzentration des Medienmarktes in den Händen weniger ist. Eine Konsolidierung des Marktes muss nicht zwangsläufig mit einer Einschränkung der Vielfalt einhergehen; jüngsten Studien des Monitors für Medienpluralismus in Florenz zufolge besteht jedoch diese Gefahr in zwölf Ländern in Europa.

Ein weiteres Problem ist der Wandel, der sich in der Art der politischen Auseinandersetzung und der Medieninhalte vollzieht, die immer mehr von Intoleranz geprägt sind. Die FRA hat aufgezeigt, dass die Zunahme von Hassrede sowohl offline als auch online Diskriminierung, Hass und Gewalt nach sich zieht.

In Anbetracht der Möglichkeit, über das Internet problemlos und schnell Inhalte verbreiten zu können, die mit ein Grund für die häufige Nutzung des Internets als einer wichtigen Informationsquelle ist, muss die digitale Gleichbehandlung thematisiert werden. Die Fähigkeit zur Teilhabe am Internet und zur Nutzung dieses Mediums sind in Verbindung mit Medienkompetenz wesentliche Elemente, wenn es darum geht, eine Welt zu gestalten, die alle Mitglieder der Gesellschaft einschließt und niemanden ausgrenzt.

Mit Blick auf die gegenwärtige Situation verwies der FRA-Direktor auf die Notwendigkeit, die Medienkompetenz zu fördern. Medienkompetenz muss in die Schullehrpläne aufgenommen werden, um Kindern die Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die sie für die Zukunft benötigen. In vielen Mitgliedstaaten gibt es bereits vielversprechende Ansätze, die besser zusammengeführt und weiterentwickelt werden müssen.

Außerdem müssen Maßnahmen zum Abbau von digitalen Ungleichheiten ergriffen werden. Alle sollten gleichberechtigten Zugang zum Internet haben, um in vollem Umfang am digitalen Zeitalter teilhaben zu können, und zwar unabhängig davon, ob sie alt oder jung sind, ob sie in einer Stadt oder in einem ländlichen Gebiet wohnen.

Die Verbesserung der Journalistenausbildung ist ein weiterer Bereich, der Abhilfe schaffen könnte. In diesem Zusammenhang überprüft die FRA gegenwärtig ihr Medien-Toolkit, um JournalistInnen mit den erforderlichen Kapazitäten und der erforderlichen Sensibilität für die Grundrechte auszustatten und auf diese Weise einen Beitrag zur Wahrung der beruflichen Standards eines qualitativ hochwertigen Journalismus zu leisten.

Der Direktor der FRA sprach sich ebenfalls dafür aus, sich bei der Kommunikation der Grundrechte und bei der Förderung der in der Charta der Europäischen Union der Grundrechte verankerten Grundwerte um mehr Kreativität zu bemühen.

Als weiteres Gebiet, auf dem seiner Meinung nach Handlungsbedarf besteht, nannte er Verbesserungen hinsichtlich der Anwendung der Rechtsvorschriften und insbesondere des Strafrechts. Die Grundrechte gelten in gleichem Maße für die virtuelle Welt wie für die reale Welt und müssen auch in beiden Welten gewahrt sein. Dies bedeutet, dass UrheberInnen von Hassrede und sonstigen strafrechtlich relevanten Online-Inhalten mit aller Härte des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Zudem müssen die Rechtsvorschriften in vollem Umfang für den Schutz von JournalistInnen und für die strafrechtliche Verfolgung derjenigen angewandt werden, die Angriffe auf die Medien verüben, da andernfalls die Meinungsvielfalt und die Rechtsstaatlichkeit gefährdet bleiben.