Press Release

Die Unschuldsvermutung gilt für alle, bis die Schuld bewiesen ist – dies ist ein Recht

Die Unschuldsvermutung ist ein zentrales Recht in der Strafgerichtsbarkeit. Doch Vorurteile, Voreingenommenheit und Praktiken wie etwa die Vorführung von Angeklagten in Handschellen untergraben dieses Recht in vielen europäischen Ländern, wie die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in ihrem neuesten Bericht feststellt. Die FRA appelliert an die EU-Länder, die Rechte aller Angeklagten ungeachtet ihres Hintergrunds zu respektieren.

„Alle Angeklagten haben das Recht, als unschuldig zu gelten, bis ein unabhängiges Gericht sie für schuldig erklärt. Doch unsere unbewussten Vorurteile und das, was wir sehen oder lesen, kann die Art und Weise, wie wir Schuld wahrnehmen, beeinflussen“, erklärt FRA-Direktor Michael O’Flaherty: „Die EU-Länder brauchen wirksame Maßnahmen zum Schutz der Rechte aller Angeklagten auf ein faires Verfahren und auf einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz.“

In ihrem Bericht „Presumption of innocence and related rights – Professional perspectives (Unschuldsvermutung und damit verbundene Rechte – die Sicht von Fachleuten) beleuchtet die FRA die Frage, wie die EU-Länder die Rechte auf Unschuldsvermutung, auf Aussageverweigerung und auf Anwesenheit im Verfahren in der Praxis anwenden. Die FRA zeigt Probleme beim Schutz dieser Rechte auf und fordert die EU-Länder auf,

  • alle Angeklagten gleich zu behandeln – sicherzustellen, dass die Unschuldsvermutung für alle Angeklagten gilt. Sie sollte unabhängig von der ethnischen Herkunft, der Rechtsstellung oder dem Geschlecht gelten. Es bedarf eindeutiger Vorschriften und Schulungen, um Voreingenommenheit und Vorurteilen bei Polizeibeamten, Geschworenen, Richterinnen und Richtern entgegenzuwirken. Die Länder sollten bei Angehörigen der Rechtsberufe die Vielfalt fördern.
  • Handschellen nur dann zu einzusetzen, wenn es unbedingt notwendig ist – führen Sie Angeklagte nicht öffentlich gefesselt oder in einem Glaskasten im Gerichtssaal vor, es sei denn, dies ist gerechtfertigt. Die Medien sollten die Möglichkeit haben, Angeklagte ohne Fesseln zu fotografieren.
  • Für ein Gleichgewicht der Kräfte zu sorgen – Strafverfolgungsbehörden verfügen häufig über umfangreichere Befugnisse bei der Beweiserhebung als die Verteidigung. Die Verteidigung sollte daher die Möglichkeit haben, die Behörden um Untersuchung der konkreten Umstände und um Erhebung ausschlaggebender Beweismittel in ihrem Namen zu ersuchen.
  • Verdächtige über ihre Rechte aufzuklären – sicherzustellen, dass Polizeibeamte Verdächtige auf ihr Recht hinweisen, die Aussage zu verweigern und sich vor der Anhörung nicht selbst zu belasten. Etwaige außerhalb davon zusammengetragene Zeugenaussagen sollten nicht als Beweismittel gelten.
  • Das Recht auf Anwesenheit im Verfahren zu achten – größere Anstrengungen zu unternehmen, damit Angeklagte in ihrem Verfahren anwesend sein können.

Der Bericht beleuchtet die Praktiken in neun EU-Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Rechtstraditionen: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Italien, Litauen, Österreich, Polen, Portugal und Zypern.

Die Ergebnisse beruhen auf Interviews mit 123 Strafverteidigerinnen und -verteidigern, Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und -anwälten, Polizeibeamten und Journalistinnen und Journalisten in diesen Ländern.

Heute legt die Europäische Kommission auch ihren Umsetzungsbericht der Richtlinie 2016/343 über die Unschuldsvermutung und das Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren vor.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu/Tel.: +43 1 580 30 653