Press Release

Kinder, die aus der Ukraine geflohen sind, stehen vor Herausforderungen in Bezug auf ihre Rechte in der EU

Sad young girl in Ukrainian colours
New Africa © adobestock.com, 2023
Das Ausmaß der Vertreibung infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist immens; von den 4 Millionen Vertriebenen, die in der Europäischen Union vorübergehenden Schutz erhalten, sind 1,3 Millionen Kinder. Das neueste Ukraine-Bulletin der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) befasst sich mit den Auswirkungen des Krieges auf die Grundrechte dieser Kinder, die praktischen Herausforderungen, vor denen sie stehen, und mögliche Wege zur Verwirklichung des Kindeswohls. Es wird auf besondere Situationen hingewiesen, in denen den Bedürfnissen von Kindern nicht Rechnung getragen wird und ihre Rechte nicht in vollem Umfang geachtet, geschützt oder erfüllt werden.

Im dritten Bulletin der FRA zum Thema „Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine“ wird untersucht, wie die Grundrechte von Kindern, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind und nun in der EU leben, am besten geschützt werden können. Es wird beschrieben, welche Schritte in einigen Ländern unternommen wurden.

Darüber hinaus werden verschiedene Problembereiche hervorgehoben, wie z. B., wie Kinder im Auge behalten werden können, ihr Zugang zu Bildung und psychologischer Betreuung sowie die Situation von Kindern, die aus ukrainischen Einrichtungen evakuiert wurden.

Die EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz berechtigt all diejenigen, die aus der Ukraine in die EU kamen, sich hier niederzulassen und zu integrieren. Sie enthält spezifische Bestimmungen zum Schutz von Kindern, wie z. B. die Bereitstellung von medizinischer oder sonstiger notwendiger Hilfe für unbegleitete Kinder oder das Recht auf Bildung unter den gleichen Bedingungen wie für Staatsangehörige des Aufnahmemitgliedstaats.

Im Bulletin werden wichtige Bereiche genannt, die angegangen werden müssen, um Kinder besser zu schützen:

  • Vermeidung weiterer Bildungsverluste – Durch den Krieg wurde die Bildung vieler Kinder unterbrochen, die nun Gefahr laufen, in ihrer Schulbildung noch weiter zurückzufallen. Darüber hinaus haben viele Schulen Schwierigkeiten, zusätzliche Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine aufzunehmen. Intensivsprachkurse und Förderstunden sollen die Integration in die örtlichen Schulen erleichtern.
  • Angebot von medizinischer Versorgung und Beratung – Viele Kinder sind durch den Krieg traumatisiert. Gesundheitsversorgung und Sozialfürsorge werden angeboten, aber die Verfügbarkeit der Dienstleistungen ist unterschiedlich, insbesondere in Mitgliedstaaten, in denen die nationalen Systeme bereits mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten. Die Sprachproblematik und mangelnde Unterstützung im Bereich der psychischen Gesundheit erschweren die Situation weiter.
  • Schutz für unbegleitete und von ihren Eltern getrennte Kinder – Einige Mitgliedstaaten haben spezielle Teams eingerichtet, um unbegleitete Kinder aus der Ukraine besser zu unterstützen. Ukrainische Botschaften unterstützen bei der Anerkennung ukrainischer Vormundschaftsurkunden. Allerdings sind die bereits bestehenden Herausforderungen in Bezug auf die gesetzliche Vormundschaft für unbegleitete asylsuchende Kinder noch ungelöst.
  • Förderung der Deinstitutionalisierung von Kindern – Kinder, die aus ukrainischen Einrichtungen evakuiert wurden, waren häufig in großen oder unzureichenden Einrichtungen untergebracht. Die EU sollte weiterhin eine gemeinschaftsbasierte, individualisierte Betreuung von Kindern fördern. Kinderschutzbehörden sollten Unterstützung beim Schutz der Kinder leisten.
  • Unterstützung von Kindern mit Behinderungen – Die Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Behindertennachweisen aus der Ukraine beschränkten die Unterstützung, die Kinder mit Behinderungen erhalten. Einige Mitgliedstaaten haben gezielte Unterstützungsprogramme entwickelt. Die Mitgliedstaaten müssen besonders darauf achten, dass den besonderen Bedürfnissen in Bezug auf Zugänglichkeit, Inklusion und zusätzliche Unterstützung Rechnung getragen wird.
  • Registrierung von Kindern – Einige Mitgliedstaaten verfügen nicht über umfassende Daten darüber, wie viele Kinder aus der Ukraine sich in ihrem Land aufhalten. Die Behörden verfolgen auch unterschiedliche Ansätze bei der Registrierung von Kindern. Dies behindert die Bemühungen um eine wirksame und gezielte Unterstützung.

Während die Diskussionen über die Zukunft der Ukraine weitergehen, sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten den Bedürfnissen der Kinder und dem, was letztlich dem Kindeswohl dient, um die Grundrechte und das Wohlergehen der Kinder zu schützen, besondere Aufmerksamkeit schenken.

Hierzu der FRA-Direktor Michael O’Flaherty:

„Viele dieser Kinder leben in andauernder Unsicherheit. In ihrem kurzen Leben haben sie eine weltweite Pandemie, die gewaltsame Invasion ihres Landes und eine Reise in ein neues Land erlebt. Sie wurden von ihren Familienangehörigen getrennt, mussten eine neue Sprache lernen, eine neue Kultur verstehen und neue Freunde finden, ohne zu wissen, wie lange diese schwierige Zeit dauern wird. Der weitere Weg muss im bestehenden EU- und internationalen Recht verankert sein, das uns alle bindet.“

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 653