13
Juni
2019

Kinder ohne elterliche Fürsorge, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat angetroffen werden

Der Leitfaden Kinder ohne elterliche Fürsorge, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat als ihrem
eigenen angetroffen werden hat das Ziel, die Handlungsfähigkeit aller im Bereich Kinderschutz
tätigen Akteure zu stärken. Der Schutz dieser Mädchen und Jungen ist von höchster Bedeutung und
stellt für die EU-Mitgliedstaaten eine Verpflichtung dar, die sich aus dem internationalen und dem
europäischen Rechtsrahmen ableitet. Der vorliegende Leitfaden legt den Schwerpunkt auf Kinder,
die Opfer von Menschenhandel geworden sind oder Gefahr laufen, dies zu werden, indem auf die
Umsetzung der Ziele eingegangen wird, die in der Mitteilung der Kommission zur Berichterstattung
über die Folgemaßnahmen zur Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels von
2017 beschrieben wurden. Dabei werden ermittelte Muster beleuchtet, auch im Hinblick auf die
geschlechtsspezifischen Besonderheiten von Straftaten.
Anhand eines Pakets von „zehn Maßnahmen“ werden praktische Vorschläge zur Identifizierung
und Unterstützung von Kindern sowie ihrer Verweisung an die entsprechenden Stellen unterbreitet,
und es wird dargelegt, wie bestimmte Grundsätze, z. B. das Recht des Kindes, gehört zu werden,
realisiert werden können und wie sich das Kindeswohl bei der Entscheidung über eine dauerhafte
Lösung sicherstellen lässt. Der Leitfaden bietet praktische Informationen zur Verbesserung der
nationalen und länderübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb der EU und enthält Vorschläge,
welche Unterstützung die einschlägigen EU-Agenturen leisten können, auch um die Kultur der
Straffreiheit zu bekämpfen, die den Kinderhandel fördert. Fachkräfte wie Strafverfolgungs- und
Justizbehörden, Sozialarbeiter, Angehörige der Gesundheitsberufe, Kinderschutzbeauftragte,
Vormünder, Richter, Rechtsanwälte oder die gemäß der Brüssel-IIa-Verordnung eingerichteten
Zentralen Behörden, aber auch Behörden, die Verfahren und Protokolle festlegen, können von
diesen Leitlinien profitieren. Eine verbesserte Zusammenarbeit innerhalb der EU und die Förderung
eines grundrechtebasierten Ansatzes aller beteiligten Akteure verstärkt den Schutz aller Kinder
ohne elterliche Fürsorge, einschließlich Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, was sich
zudem positiv auf die Präventionsanstrengungen auswirkt.