7
Juni
2012

Unfreiwillige Unterbringung und unfreiwillige Behandlung von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen

Etwa jede/r zehnte Bürger/in der Europäischen Union (EU) ist von psychischen Gesundheitsproblemen betroffen. Viele nehmen freiwillig Hilfe in Anspruch, manche jedoch werden ohne ihr Einverständnis in psychiatrische Einrichtungen eingewiesen oder behandelt. Dies kann zu einer Beschneidung ihrer Grundrechte führen.

Die EU Charta der Grundrechte findet lediglich im Bereich des Unionsrechts Anwendung bzw. wenn die EU-Mitgliedstaaten Unionsrecht umsetzen. Unfreiwillige Unterbringung sowie unfreiwillige Behandlung fallen unter die ergänzenden Zuständigkeitsbereiche der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Im Rahmen der allgemeinen Neubewertung der Rechte von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen stellen diese beiden Verfahren zwei Themen von zentraler Bedeutung dar.