Die EU Charta der Grundrechte findet lediglich im Bereich des Unionsrechts Anwendung bzw. wenn die EU-Mitgliedstaaten Unionsrecht umsetzen. Unfreiwillige Unterbringung sowie unfreiwillige Behandlung fallen unter die ergänzenden Zuständigkeitsbereiche der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Im Rahmen der allgemeinen Neubewertung der Rechte von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen stellen diese beiden Verfahren zwei Themen von zentraler Bedeutung dar.