Das Recht der Kinder, zu „Angelegenheiten, die sie betreffen“ gehört zu werden, setzt voraus, dass die Ansichten bestimmter Gruppen von Kindern zu bestimmten Themen in Erfahrung gebracht werden – etwa die Ansichten von Kindern, die mit dem Rechtssystem in Berührung gekommen sind, zu Vorschlägen für Gesetzesreformen in diesem Bereich, oder die Sichtweisen von Migrantenkindern zu Migrationsrecht und Migrationspolitik.
Kinder sollten auf wirksame Art und Weise in die Planung, Umsetzung und Bewertung von politischen Maßnahmen und Programmen für den Kinderschutz einbezogen werden.
Konsultation von Kindern
Quelle: FRA, 2014
Nur in zehn EU-Mitgliedstaaten (Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Schweden und Vereinigtes Königreich) wurde aufgezeigt, dass bei der Entwicklung oder Beurteilung der Auswirkungen von Gesetzen und politischen Maßnahmen eine direkte Konsultation von Kindern und Familien erfolgt. In anderen Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Kroatien, Lettland und Litauen) erfolgt die Konsultation indirekt über formale Strukturen und/oder VertreterInnen wie z. B. KinderbeirätInnen oder Elternvereine.
In vielen EU-Mitgliedstaaten (Dänemark, Finnland, Griechenland, Kroatien, Litauen, Schweden und Zypern) haben die Büros der nationalen Kinderschutzbeauftragten und KinderrechtskommissarInnen Beratungsverfahren eingerichtet, um die Beteiligung von Kindern an ihrer täglichen Arbeit zu fördern. Kinder werden zu den unterschiedlichsten Themen in Verbindung mit ihren Rechten, einschließlich Kinderschutz, angehört. Die Konsultation erfolgt entweder ad hoc mit einer spezifischen Gruppe von Kindern oder – was häufiger der Fall ist – über formale Strukturen (etwa Diskussionsrunden mit Kindern).
In manchen Mitgliedstaaten wie Frankreich und Rumänien gibt es allgemeine Bestimmungen zur Konsultation von Kindern und Familien in ihrer Eigenschaft als Begünstigte, die Teil des Prozesses zur Bewertung von sozialen Diensten und Programmen sind.
In Zypern ist die Konsultation von Kindern und Familien zwar nicht Teil der Entwicklung von Gesetzen und politischen Maßnahmen, doch werden Kinder bei der Ernennung des Kommissars bzw. der Kommissarin für den Schutz der Kinderrechte angehört.
In anderen Mitgliedstaaten wie Deutschland, Frankreich und Estland wurden Ad-hoc-Praktiken ermittelt.