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FRA stellt neuen wissenschaftlichen Ausschuss vor

FRA
Der Verwaltungsrat der FRA hat in seiner Sitzung vom Mai 2018 fünf Frauen und sechs Männer ernannt, die den neuen wissenschaftlichen Ausschuss der Agentur bilden werden. Die Mitglieder wurden aus 100 Bewerberinnen und Bewerbern ausgewählt.

Die 11 anerkannten Sachverständigen sind Kieran Bradley, François Crépeau, Theodora Kostakopoulou, Joanna Kulesza, Julia Laffranque, Anja Mihr, Francesco Palermo, Martin Scheinin, Nico Schrijver, Anne Waldschmidt und Siniša Zrinščak. Ihre wissenschaftliche Fachkompetenz erstreckt sich auf Gebiete wie EU-Recht, Sozialwissenschaften, Völkerrecht, Politikwissenschaft und vergleichendes (öffentliches) Recht.

Die multidisziplinäre Zusammensetzung des Ausschusses spiegelt den interdisziplinären Ansatz der FRA wider, dem zufolge „Recht im Kontext“ betrachtet wird. Der Ausschuss untersucht nicht nur Rechtstexte, sondern auch die Umsetzung der Menschenrechte im realen Leben der Rechteinhaber.

Vor diesem Hintergrund führen die neuen Mitglieder des wissenschaftlichen Ausschusses verschiedene Fachgebiete im Bereich der Menschenrechte sowie Fachwissen zusammen, in zentralen Themengebieten wie Bürgerschaft, Sicherheit, Datenschutz, Behinderungen, Migration und Asyl, Cybersicherheit, Religionsfreiheit und Minderheitenrechte.

Dank seiner einzigartigen Zusammensetzung kann der Ausschuss die Arbeiten der FRA begleiten, die ein breites Themenspektrum von Gleichstellungsrechten bis zum Zugang zur Justiz abdecken.

Zu den Mitgliedern des Ausschusses gehören gegenwärtige und ehemalige Mitglieder europäischer Gerichte, des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen, von Beobachtungsstellen des Europarats sowie nationaler Beobachtungsstellen. So umfasst der Ausschuss einen amtierenden Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, den ersten UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus oder den ehemaligen UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten.

Mit Mitgliedern aus Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, den Niederlanden und Polen weist der Ausschuss eine große geografische Bandbreite auf.

Die Amtszeit der neu ernannten Mitglieder beginnt am 4. Juni 2018 und dauert fünf Jahre. Der wissenschaftliche Ausschuss wählt einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, deren Amtszeit jeweils ein Jahr beträgt.

Gemäß der Gründungsverordnung der FRA sollten die elf unabhängigen Personen hoch qualifiziert in Grundrechtsfragen und werden „der Garant für die wissenschaftliche Qualität der Arbeiten der Agentur“ sein.