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March
2011
Internationalen und europäischen Menschenrechtsgesetzen zufolge müssen die EU-Mitgliedstaaten jeder und jedem das Recht gewähren, vor Gericht oder vor eine alternative Schlichtungsstelle zu gehen, um bei einer Verletzung ihrer/seiner Rechte Rechtsbehelf zu erhalten.
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Dieses Factsheet informiert über den Zugang zur Justiz, wobei das Antidiskriminierungsgesetz unter Ausschluss des Strafrechts im Mittelpunkt steht.
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