Zugang zur Justiz

Der Zugang zur Justiz ist ein wesentliches Grundrecht und stellt einen zentralen Begriff im breiteren Kontext der Gerechtigkeit dar. Gleichwohl handelt es sich um ein Recht, dessen Durchsetzung in der EU oftmals nicht selbstverständlich ist.

Zugang zur Justiz bedeutet in der Regel, dass ein Fall vor Gericht gebracht werden kann; aber auch über andere Einrichtungen wie nationale Menschenrechtsinstitutionen, Gleichbehandlungsstellen, Ombuds-Einrichtungen sowie den Europäischen Bürgerbeauftragten auf EU-Ebene kann die Durchsetzung dieses Rechts gewährleistet und unterstützt werden. Dennoch zeigen Forschungsarbeiten der FRA, dass der Zugang zur Justiz in einigen EU-Mitgliedstaaten nicht unproblematisch ist. Dies ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen, unter anderem mangelndes Wissen um die eigenen Rechte und die fehlende Kenntnis der Instrumente, die einen Zugang zur Justiz ermöglichen (siehe EU-MIDIS, insbesondere den Bericht Nr. 3 der Reiche „Daten kurz gefasst“).

Auf Grundlage der Ergebnisse ihrer Forschungsarbeiten verfolgt die FRA das Ziel, für politische Entscheidungsträger auf europäischer und nationaler Ebene faktengestützte Grundrechtsberatung bereitzustellen, um die Menschen stärker für ihre Rechte zu sensibilisieren und den Zugang zur Justiz zu verbessern. Dies umfasst auch Informationen darüber, wie Hindernisse beim Zugang zur Justiz beseitigt werden können, insbesondere für bestimmte Gruppen wie Kinder oder Migranten. 

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert das Recht auf wirksame Rechtsbehelfe und ein faires Gerichtsverfahren, einschließlich Prozesskostenhilfe für Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen. Zugang zur Justiz ist  zudem ein Recht, das Menschen, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, ermöglicht, rechtliche Schritte einzuleiten und ihre Rechte durchzusetzen.

 

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Publikationen View all

March
2011

Zugang zur Justiz in Europa: Ein Überblick über Herausforderungen und Chancen

Report - comparative
Dieser Bericht analysiert und vergleicht die auf europäischer und internationaler Ebene verfügbaren Verfahren sowie deren Beziehung zu den nationalen Justizsystemen. Der Schwerpunkt liegt auf den nationalen Justizsystemen und Verfahren und Praktiken, über die der Zugang zur Justiz bewerkstelligt wird. Der Bericht identifiziert konkrete Hindernisse, beispielsweise strenge Fristen für die Einreichung von Beschwerden, restriktive Vorschriften in Bezug auf die Klagebefugnis, überhöhte Gerichtskosten und die Komplexität von Gerichtsverfahren.
September
2010

Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen: Aus der Sicht der Asylbewerber

Report - thematic
Auf Grundlage der Befragung von nahezu 900 Asylbewerbern und Asylbewerberinnen soll der vorliegende Bericht darüber informieren, in welchem Umfang Asylbewerber und Asylbewerberinnen in der Europäischen Union Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen gemäß Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union haben.