Der Zugang zur Justiz ist ein wesentliches Grundrecht und stellt einen zentralen Begriff im breiteren Kontext der Gerechtigkeit dar. Gleichwohl handelt es sich um ein Recht, dessen Durchsetzung in der EU oftmals nicht selbstverständlich ist.

Zugang zur Justiz bedeutet in der Regel, dass ein Fall vor Gericht gebracht werden kann; aber auch über andere Einrichtungen wie nationale Menschenrechtsinstitutionen, Gleichbehandlungsstellen, Ombuds-Einrichtungen sowie den Europäischen Bürgerbeauftragten auf EU-Ebene kann die Durchsetzung dieses Rechts gewährleistet und unterstützt werden. Dennoch zeigen Forschungsarbeiten der FRA, dass der Zugang zur Justiz in einigen EU-Mitgliedstaaten nicht unproblematisch ist. Dies ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen, unter anderem mangelndes Wissen um die eigenen Rechte und die fehlende Kenntnis der Instrumente, die einen Zugang zur Justiz ermöglichen (siehe EU-MIDIS, insbesondere den Bericht Nr. 3 der Reiche „Daten kurz gefasst“).

Auf Grundlage der Ergebnisse ihrer Forschungsarbeiten verfolgt die FRA das Ziel, für politische Entscheidungsträger auf europäischer und nationaler Ebene faktengestützte Grundrechtsberatung bereitzustellen, um die Menschen stärker für ihre Rechte zu sensibilisieren und den Zugang zur Justiz zu verbessern. Dies umfasst auch Informationen darüber, wie Hindernisse beim Zugang zur Justiz beseitigt werden können, insbesondere für bestimmte Gruppen wie Kinder oder Migranten. 

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert das Recht auf wirksame Rechtsbehelfe und ein faires Gerichtsverfahren, einschließlich Prozesskostenhilfe für Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen. Zugang zur Justiz ist  zudem ein Recht, das Menschen, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, ermöglicht, rechtliche Schritte einzuleiten und ihre Rechte durchzusetzen.