5
Februar
2015

Darstellung der nationalen Kinderschutzsysteme in der EU

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat auf Anfrage der Europäischen Kommission eine Untersuchung zu nationalen Kinderschutzsystemen in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) durchgeführt. Sie geht so der Frage nach, wie nationale Kinderschutzsysteme funktionieren, und versucht gemeinsame Herausforderungen und vielversprechende Praktiken aufzuzeigen.

Die FRA hat zu den wichtigsten Bestandteilen von Kinderschutzsystemen Daten erhoben, wobei sie sich auf folgende Bereiche konzentrierte:

  1. Nationale Rechts- und ordnungspolitische Rahmen, einschließlich politischer Maßnahmen zum Schutz von Kindern
  2. Nationale, für den Kinderschutz zuständige Behörden und Dienstleister
  3. Personelle und finanzielle Ressourcen mit besonderem Schwerpunkt auf Qualifikation und Schulung des Personals
  4. Ermittlungs- und Meldeverfahren für schutzbedürftige Kinder und Verfahren zur Unterbringung von Kindern in alternativer Betreuung
  5. Systeme zur Überwachung und zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht, mit Schwerpunkt auf Überwachung und Entwicklung gemeinsamer Qualitätsindikatoren

Die Karten und Tabellen auf den folgenden Webseiten zeigen den Umfang, die Strukturen, Akteure und Funktionen der Kinderschutzsysteme der EU-Mitgliedstaaten und machen deutlich, wie damit die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Gruppen von Kindern erfüllt werden sollen. Unter den Karten und Tabellen findet sich jeweils ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse für jeden Bereich.

Konsultation der VertreterInnen der Mitgliedstaaten – Die VertreterInnen der Mitgliedstaaten in der informellen ExpertInnengruppe der Europäischen Kommission zu den Rechten des Kindes wurden zum Entwurf eines Überblicks über Kinderschutzsysteme in den 28 EU-Mitgliedstaaten konsultiert. VertreterInnen von 21 Mitgliedstaaten übermittelten schriftliche Rückmeldungen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Forschung und Methodik – Im Mittelpunkt der Forschung steht die Frage, wie nationale Kinderschutzsysteme den Bedürfnissen von Kindern begegnen, die in mehrfacher Hinsicht gefährdet sind, und wie Einrichtungen bei der Erstellung und Umsetzung nationaler Gesetze und politischer Maßnahmen zusammenarbeiten und ihre Arbeit koordinieren. Dabei werden rechtliche Lücken und Diskrepanzen in der Politik, Herausforderungen bei der Umsetzung, aber auch vielversprechende Praktiken aufgezeigt.

Franet, das multidisziplinäre Forschungsnetzwerk der FRA in den EU-Mitgliedstaaten, führte die Sekundärforschung durch und erhob dafür Daten aus Sekundärquellen, einschließlich rechtlicher Informationen und Strategiepapieren, sowie aus Fachliteratur der letzten fünf Jahre und wertete diese aus. Franet setzte sich mit RegierungsbeamtInnen, VertreterInnen von Kinderschutzeinrichtungen und diensten, zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und gegebenenfalls Kinderschutzbeauftragten in Verbindung, um Informationen zu beschaffen, die nicht öffentlich einsehbar sind, oder um Klarstellungen vorzunehmen.

Zeitachse – Franet führte die Untersuchungen im Zeitraum Dezember 2013 bis März 2014 durch.