Gelpi
Obwohl eine Reihe von Rechtsinstrumenten Schutz gegen Rassismus und damit zusammenhängende Formen der Intoleranz bieten, sind ethnische und religiöse Minderheiten in der gesamten EU weiterhin mit Rassismus, Diskriminierung, verbaler und physischer Gewalt sowie Ausgrenzung konfrontiert.

Damit politische Entscheidungsträger fundiert über Maßnahmen zur Bekämpfung des Rassismus entscheiden können, benötigen sie neben ihrer Kenntnis der internationalen und europäischen Rechtsvorschriften auch Informationen aus dem Alltag der betroffenen Menschen. Die Forschungsarbeiten der FRA belegen einerseits Vorkommnisse von Rassismus und damit zusammenhängender Intoleranz sowie die Diskriminierung ethnischer Minderheiten; gleichzeitig informieren sie aber auch anhand konkreter Beispiele darüber, wie Rassismus in  Schlüsselbereichen des gesellschaftlichen Lebens bekämpft wird.

Alle EU-Mitgliedstaaten haben das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) angenommen. Sie sind daher verpflichtet, alle Formen von Rassendiskriminierung und der Anstiftung zum Rassenhass zu verhindern, zu verbieten und zu beseitigen.

Die EU-Grundrechtecharta verbietet Diskriminierung aufgrund der Rasse, Hautfarbe, ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Mit ihrer Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse (2000/43), die die Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen verbietet, hat die EU ausführliche Rechtsvorschriften erlassen. Die Mitgliedstaaten sind außerdem verpflichtet, die öffentliche Anstiftung zu Gewalt und Hass gegen Menschen anderer Rasse, Hautfarbe, Religion und nationaler oder ethnischer Herkunft strafrechtlich zu verfolgen.