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Gleichstellung ist ein wesentlicher Bestandteil des Grundrechtsschutzes. Dennoch halten sich geschlechtsbedingte Ungleichheiten hartnäckig in der heutigen Gesellschaft und werden häufig auch noch durch andere Formen der Diskriminierung verstärkt, weshalb Frauen nicht in den vollen Genuss ihrer Rechte kommen.

 

Gleichstellung und Nichtdiskriminierung

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundprinzip der Europäischen Union (EU). So heißt es beispielsweise in Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV): „Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern“. Weiters nimmt die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausdrücklich Bezug auf die Gleichstellung von Männern und Frauen und auf das Verbot der Diskriminierung aus verschiedenen Gründen – einschließlich des Geschlechts. Diese Grundprinzipien werden über gezielte Rechtsvorschriften weiterentwickelt, die der Förderung der Gleichstellung dienen und sich mit Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts befassen; es werden aber auch Bereiche wie Beschäftigung oder der Zugang zu Waren und Dienstleistungen behandelt.

Innerhalb der thematischen Forschungsbereiche der FRA ist Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts – sowie aus anderen Gründen wie z. B. ethnische Zugehörigkeit und Alter –ein Bestandteil der Arbeit der Agentur. Deshalb hat die Agentur Geschlechterfragen als festen Bestandteil in ihre Datenerhebungen und –auswertungen aufgenommen. So hebt die FRA beispielsweise bei ihren Forschungsarbeiten zu Rechten des Kindes, zu Asyl oder zu Zugang zur Justiz (um nur einige wenige Bereiche zu nennen, mit denen sich die Agentur befasst) Geschlechterfragen in den Forschungsergebnissen besonders hervor, wenn sich diese als wichitiges Element der Analyse herausstellen. Häufig werden Geschlechterfragen allerdings neben anderen Gründen wie ethnische Herkunft und Alter untersucht.

Als Agentur, die Daten im Rahmen von Feldforschung sammelt – wobei sie häufig Tausende von Menschen für ihre Umfrageforschung befragt –, erhebt die FRA neben anderen persönlichen Merkmalen immer auch Hintergrundinformationen zum Geschlecht der Befragten. So kommt es, dass alle Erhebungen der FRA Daten umfassen, die nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden können (für weitere Informationen hierzu sei auch auf den Daten-Explorer der Agentur verwiesen).

Beispiele für Berichte der FRA, die eine Geschlechteranalyse enthalten, sind: Analysis of FRA Roma survey results by gender (2013) (Analyse der Ergebnisse der FRA-Erhebung zu Roma nach Geschlecht); Inequalities and multiple discrimination in access and quality of healthcare (Ungleichbehandlung und Mehrfachdiskriminierung beim Zugang zum Gesundheitswesen und in der Qualität der Versorgung); MigrantInnen in einer irregulären Situation, die als Hausangestellte arbeiten: grundrechtliche Herausforderungen für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten (2011).

Gewalt gegen Frauen

Einer der schwersten Verstöße gegen die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Gewalt gegen Frauen. Mit der bislang umfangreichsten Erhebung in der EU zu den Gewalterfahrungen von Frauen, hat die FRA in diesem Bereich eine Führungsrolle übernommen. Die Ergebnisse der im März 2014 veröffentlichten Erhebung über Gewalt gegen Frauen sind in ausführlichen Berichten und im dazugehörenden Online-Daten-Explorernachzulesen. Der Online-Daten-Explorer dient zur visuellen Datenaufbereitung, mit dem die Nutzer die Erhebungsergebnisse nach EU-Mtgliedstaat analysieren können.

Körperliche, sexuelle und seelische Misshandlung, die sich unverhältnismäßig stark auf Frauen auswirken – etwa „häusliche“ Gewalt und sexuelle Übergriffe –, untergraben  nicht nur den Gleichbehandlungsgrundsatz, sondern auch weitere zentrale Grundrechte, wie etwa die menschliche Würde und den Zugang zur Justiz. Auch wenn Gewalt gegen Frauen seit langem als Problem in der gesamten EU anerkannt ist, mangelt es nach wie vor in einer ganzen Reihe von Mitgliedstaaten an umfassenden Daten – insbesondere aus offiziellen Quellen. Darin zeigt sich zum Teil die mangelnde Bereitschaft von Frauen, Missbrauch zur Anzeige zu bringen, aber auch ein Mangel an Vertrauen darin, dass Behörden angemessen auf ihre Bedürfnisse als Opfer von Straftaten eingehen. Reaktionen und Maßnahmen der Politik zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen könnten von Nachweisen über die tatsächlichen Gewalterfahrungen von Frauen in Bezug auf Vorfälle, die den Behörden gemeldet oder – was mindestens genauso wichtig ist – nicht gemeldet werden, profitieren.

Um dem anhaltenden Mangel an umfassenden Daten über Gewalt gegen Frauen ein Ende zu setzen, hat die FRA auf Aufforderungen zur Datensammlung – seitens des Europäischen Parlaments und des Rates – reagiert, indem sie eine EU-weite Erhebung zu diesem Thema durchgeführt hat. Diese FRA-Erhebung  ist die erste ihrer Art, bei der Stichproben nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und 42 000 Frauen in allen 28 EU-Mitgliedstaaten zu ihren Erfahrungen mit Gewalt befragt wurden. Mithilfe der Erhebungsergebnisse sollen das Ausmaß und die Art der Gewalt, wie sie von Frauen erfahren wird, dokumentiert werden, was wiederum politischen Entscheidungsträgern robuste und vergleichbare Daten an die Hand geben soll. Diese können für die Ausgestaltung fundierter, gezielter politischer Maßnahmen zur Bekämpfung solchen Missbrauchs, der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Kern berührt, genutzt werden.

Verwendung der FRA-Daten zum Geschlecht

Die FRA ermuntert zu einer umfassenden Nutzung der Daten, die sie über ihr Werkzeug zur Datenvisualisierung zusammengetragen hat, welches detaillierte, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten für jede einzelne FRA-Erhebung darstellt.

Die Agentur wird zu gegebener Zeit die Datenreihen aus ihren Erhebungen der Öffentlichkeit zugänglich machen. Einer der wichtigsten Nutzer der Daten der FRA ist das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE), das die Ergebnisse der FRA-Umfrage zu Gewalt gegen Frauen in einen der Bereiche seines Gleichstellungsindexes einfließen lassen kann.