Wenn eine Person von einem Mitgliedstaat der EU in einen anderen Mitgliedstaat umzieht oder aus einem Drittland in einen EU-Mitgliedstaat zuzieht, dann besteht oft auch ein Nachzugsrecht für den Ehegatten. Dieses Recht bleibt jedoch gleichgeschlechtlichen Paaren häufig auch dann verwehrt, wenn sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben. Die Entscheidung, ob sie gleichgeschlechtliche Ehen oder Lebenspartnerschaften anerkennen, bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen.
Report / Paper / Summary
Juni
2008
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, freier Personenverkehr für EU-Bürger, Zuwanderung und Asyl
Haben Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, das Recht auf Nachzug zu ihrem Lebenspartner/ihrer Lebenspartnerin in einen anderen Mitgliedstaat?
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Report: Homophobia and Discrimination on Grounds of Sexual Orientation in the EU Member States Part I - Legal Analysis