Menschenrechtsfragen bleiben bei der Gesetzgebung in der Europäischen Union (EU) nach wie vor zu oft unberücksichtigt, so ein neuer Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Trotz der Verbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta verfügen nur wenige EU-Mitgliedstaaten über Leitlinien für Folgenabschätzungen in Bezug auf die Menschenrechte bei der Umsetzung von EU-Recht. Noch seltener wird in solchen Leitlinien ausdrücklich auf die Charta verwiesen. Der Bericht erscheint zu einem kritischen Zeitpunkt, da die EU zunehmend bemüht ist, ihren Rechtsrahmen durch „Omnibus“-Reformen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu straffen. In diesem Zusammenhang wird in dem Bericht betont, dass Grundrechte-Folgenabschätzungen unerlässlich sind, um Menschen zu schützen und die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten – ohne dabei die Ziele der Vereinfachung und Effizienz zu beeinträchtigen.