Die UN-Behindertenrechtskonvention (PDF, 126 KB) ist jetzt ein wesentlicher Bestandteil der Rechtsordnung der EU. Dies bedeutet, dass die Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Einklang mit den Anforderungen dieses Übereinkommens stehen müssen.
Das Europäische Parlament
Der Europäische Bürgerbeauftragte
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Das Europäische Behindertenforum