Die Plattform für Grundrechte ist der Kanal der FRA für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.
Die FRA arbeitet mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in der gesamten Europäischen Union und in Staaten zusammen, die bei der FRA Beobachterstatus haben (Nordmazedonien, Serbien, Albanien).
Diese Zusammenarbeit ist in Artikel 10 der EU-Verordnung über die Gründungsverordnung der FRA festgelegt.
In der Satzung der Plattform ist erklärt, wie diese Zusammenarbeit funktioniert.
Die Plattform hat die Aufgabe,
Eine Vielzahl von Organisationen, die im Bereich Grundrechte tätig sind, sind aufgefordert, innerhalb der Plattform zusammenzuarbeiten, zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und andere Berufsverbände, Kirchen, religiöse, weltanschauliche und nichtreligiöse Gemeinschaften, Hochschulen und andere Experten von internationalen oder europäischen Organisationen. Plattformorganisationen sind immer willkommen, unabhängig davon, ob sie auf lokaler, nationaler, europäischer oder internationaler Ebene tätig sind.
Zivilgesellschaftliche Organisationen melden sich selbst in der Datenbank der Plattform an. Die Registrierung in der Plattformdatenbank ist kostenlos, und es gelten auch keine zeitlichen Beschränkungen; eine Organisation kann sich auch jederzeit wieder abmelden. Mit ihrer Anmeldung in der Datenbank erklären sich Organisationen damit einverstanden, die Kriterien gemäß Artikel 2 der Satzung der Plattform zu erfüllen. Darunter fallen die Achtung und Förderung der Grundrechte und die Unterlassung von Verhaltensweisen, die gegen die Grundrechte von Personen oder Gruppen von Personen verstoßen. Die Plattform ist keine „Organisation“ und auch kein Gremium der FRA. Es gibt keine „Mitgliedschaft“.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite How to register (Anmeldung).
Kontaktdaten: Plattformteam unter frp [@] fra.europa.eu