Wichtige Grundsätze wie Würde, Gerechtigkeit, Achtung und Gleichheit werden durch diese Rechte gewahrt. Sie setzen Maßstäbe dafür, wie wir heute in Europa leben und arbeiten.
Die Grundrechte machen den Kern des europäischen Aufbauwerks aus. Und die EU hat sie in ihrer Charta der Grundrechte verankert. Zu ihrem Schutz und ihrer Förderung wurde die FRA eingerichtet.
Trotz dieses Erbes gibt es in der Praxis viele Herausforderungen an die Verwirklichung von Grundrechten. Um diese Probleme zu verstehen und anzugehen, erfasst die FRA Informationen und wertet sie aus.
Wir arbeiten mit EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft zusammen. Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass die Grundrechte für alle in der EU lebenden Menschen Realität werden.
Die Charta der Grundrechte ist der Katalog der Menschenrechte der Europäischen Union. Ihre 50 Artikel vereinen die Rechte und Freiheiten, die jeder Mensch in der EU genießt.
Die allgemeinen Bestimmungen der Charta enthalten detaillierte Hinweise für ihre Auslegung und Anwendung. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Charta im Rahmen der Ausübung von EU-Recht zu achten und einzuhalten.
Die Charta wurde 1999 vom Europäischen Konvent ausgearbeitet. Und ein Jahr später wurde sie vom Europäischen Parlament proklamiert. Rechtskraft erlangte die Charta mit dem Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009.
Die Charta der Grundrechte ist für die Mitgliedstaaten „ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union“ bindend. Das EU-Recht gilt jedoch vielfach auf nationaler Ebene. Es hat Auswirkungen auf wesentliche Teile der Gesetzgebung und Politikgestaltung der Mitgliedstaaten.
Somit sind Richter, Politiker, Regierungsvertreter und Juristen wichtige Akteure bei der Anwendung der Charta. Die Charta gilt immer dann, wenn sie im Rahmen des EU-Rechts tätig sind.
Die Anwendung der Charta ist für die ordnungsgemäße Umsetzung des EU-Rechts von zentraler Bedeutung. Das Handbuch der FRA über die Anwendung der Charta der Grundrechte bietet Orientierungshilfen.