EU-Rahmen für die UN-Behindertenrechtskonvention - Überwachung

Der EU-Rahmen sammelt Daten und Informationen, um nachzuprüfen, dass das EU-Recht und die Anwendung dieses Rechts im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehen.

Wie überwachen die Mitglieder des EU-Rahmens die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention?

Das Europäische Parlament überwacht die Anwendung des EU-Rechts und erstellt zu diesem Zweck Umsetzungsberichte, Berichte über die Menschenrechtslage, mündliche Anfragen, Studien und Umsetzungsbewertungen.

Insbesondere sind folgende Gremien beteiligt:

  • Der Ausschuss Beschäftigung und soziale Angelegenheiten; er ist zuständig für alle Aspekte der Sozialpolitik und für Fragen der Diskriminierung aus Gründen einer Behinderung am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsmarkt.
  • Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres; er ist zuständig für den Schutz der Bürgerrechte, Menschenrechte und Grundrechte innerhalb des Gebiets der EU sowie für Maßnahmen, die zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung, einschließlich aus Gründen der Behinderung, und aus anderen Gründen als dem Geschlecht oder von Diskriminierung am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsmarkt erforderlich sind.
  • Die Arbeitsgruppe des Präsidiums für Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt; sie beaufsichtigt die Verwaltungsmaßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Generalsekretariat des Parlaments.

Die Europäische Bürgerbeauftragte

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Das Europäische Behindertenforum