EU-Rahmen für die UN-Behindertenrechtskonvention - Überwachung
Der EU-Rahmen sammelt Daten und Informationen, um nachzuprüfen, dass das EU-Recht und die Anwendung dieses Rechts im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehen.
Wie überwachen die Mitglieder des EU-Rahmens die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention?
Das Europäische Parlament überwacht die Anwendung des EU-Rechts und erstellt zu diesem Zweck Umsetzungsberichte, Berichte über die Menschenrechtslage, mündliche Anfragen, Studien und Umsetzungsbewertungen.
Insbesondere sind folgende Gremien beteiligt:
- Der Ausschuss Beschäftigung und soziale Angelegenheiten; er ist zuständig für alle Aspekte der Sozialpolitik und für Fragen der Diskriminierung aus Gründen einer Behinderung am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsmarkt.
- Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres; er ist zuständig für den Schutz der Bürgerrechte, Menschenrechte und Grundrechte innerhalb des Gebiets der EU sowie für Maßnahmen, die zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung, einschließlich aus Gründen der Behinderung, und aus anderen Gründen als dem Geschlecht oder von Diskriminierung am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsmarkt erforderlich sind.
- Die Arbeitsgruppe des Präsidiums für Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt; sie beaufsichtigt die Verwaltungsmaßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Generalsekretariat des Parlaments.
Die Europäische Bürgerbeauftragte
- Sie überwacht proaktiv die Tätigkeit der EU-Verwaltung durch strategische Untersuchungen und Initiativen. Sie hat eine entsprechende Untersuchung zur Wahrung der Grundrechte im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik, unter anderem zur Verwendung von Mitteln für die Unterbringung von Menschen mit Behinderungen in Heimen durchgeführt. Die Europäische Bürgerbeauftragte hat in einem Schreiben an die Europäische Kommission auch zur Zugänglichkeit von Websites und Online-Tools Zugänglichkeit von Websites und Online-Tools der Kommission, für Menschen mit Behinderungen und zur Integration von Kindern mit Behinderungen in den Europäischen Schulen Stellung genommen.
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
- Sie erfasst zuverlässige, objektive und vergleichbare Daten in der gesamten EU und erstellt unabhängige Analysen.
- Sie berichtet in ihrem Grundrechte-Bericht über Entwicklungen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention;
- Sie entwickelt Menschenrechtsindikatoren, um die Anwendung der entsprechenden Rechte zu beurteilen, z. B. im Rahmen von Projekten zur politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und zum Recht auf ein eigenständiges Leben..
Das Europäische Behindertenforum
- Es überwacht die Konformität der EU-Rechtsvorschriften mit der UN-Behindertenrechtskonvention und nimmt Beschwerden über die Umsetzung dieses Übereinkommens entgegen.
- Es hat einen Alternativbericht erarbeitet und Antworten auf die Fragenliste des CRPD-Ausschusses zur Prüfung im Jahr 2015 bezüglich der Frage vorgelegt, inwieweit die EU die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt hat. Das Europäische Behindertenforum und seine Mitglieder waren in Genf, um dem CRPD-Ausschuss ihre Anliegen vorzutragen.