UN, OSZE und andere internationale Organisationen

Die Agentur arbeitet mit den Vereinten Nationen (UN), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dem Europarat und anderen internationalen Organisationen zusammen. Diese Zusammenarbeit ist Bestandteil der Gründungsverordnung der FRA und umfasst fachliche Beratungen, Konferenzen und Seminare sowie den Austausch von Daten und Informationen. Die Zusammenarbeit schafft Synergien und optimiert die Ressourcen, sodass Doppelarbeit vermieden wird. Sie sorgt auch dafür, dass sich die verschiedenen Organisationen in ihrer Arbeit gegenseitig ergänzen, damit Empfehlungen und Beratung besser aufeinander abgestimmt sind.

Auf dieser Seite sind Informationen über die Zusammenarbeit der FRA mit folgenden Organisationen zu finden:

Vereinte Nationen

Die Agentur arbeitet mit einer Vielzahl von UN-Organen zusammen. So trägt sie gezielte Erkenntnisse der EU-Mitgliedstaaten zusammen und legt sie den UN-Menschenrechts-Vertragsorganen und -Sonderverfahren vor. Außerdem speist sie Informationen in den Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfungsprozess der UN ein.

Die FRA trifft regelmäßig mit dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR), dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) sowie dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zusammen.

Schwerpunktmäßige Ausrichtung der Arbeit der FRA auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung

Mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) werden globale Entwicklungsziele für den Zeitraum 2015–2030 gesetzt. Sie treten an die Stelle der Millenniumsentwicklungsziele, die sich auf den Zeitraum 2000 bis 2015 erstreckten. Mit den 17 von den Vereinten Nationen koordinierten SDG wird der Rahmen für einen Großteil der weltweiten Entwicklungs- und multilateralen Zusammenarbeit abgesteckt.

Instrumente zur Verknüpfung der SDG mit Menschenrechtsinstrumenten:

Staaten und die Zivilgesellschaft, aber auch juristische Personen wie Kapitalgesellschaften tragen zur Verwirklichung der SDG bei. Der Schwerpunkt der Bemühungen zu Beginn des Zeitraums 2015–2030 liegt auf der Befüllung der 230, nach 169 Zielen und den 17 SDG geordneten Indikatoren mit Daten. Hierzu trägt die FRA durch ihre Zusammenarbeit mit Eurostat bei der Befüllung der Indikatoren auf EU-Ebene und durch Mitwirkung an Beratungen zur Methodik auf Ebene der Vereinten Nationen bei.

Am 10. Dezember 2018 begehen die Vereinten Nationen den 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte mit der langjährigen Kampagne Stand up for human rights (Setzt euch für die Menschenrechte ein).

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Die FRA arbeitet eng mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zusammen, insbesondere mit ihrem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR). Diese Zusammenarbeit umfasst gemeinsame Aktivitäten in den EU-Mitgliedstaaten.

Hier einige Beispiele für diese Zusammenarbeit:

Bekämpfung von Hasskriminalität

FRA and BDIMR arbeiten zusammen, um Staaten bei der Erfassung und Erhebung von Daten über Hassverbrechen zu unterstützen. Sie veranstalten gemeinsame nationale Workshops, um fachliche Unterstützung für nationale Strafverfolgungs- und Justizbehörden zur Verfügung zu stellen. Diese Initiative geht auf die Einführung des Practical Guide on Hate Crime Data Collection and Monitoring (Praxisleitfaden zur Erhebung und Überwachung von Daten über Hassverbrechen) des BDIMR im Jahr 2014 zurück. Außerdem nimmt das BDIMR an der Untergruppe für Methoden zur Erfassung und Erhebung von Daten über Hasskriminalität teil, die von der FRA koordiniert wird.

Aufdeckung des Ausmaßes von Gewalt gegen Frauen

Die FRA-Umfrage zum Thema Gewalt gegen Frauen wurde zu einer Quelle zuverlässiger und vergleichbarer Daten über das Ausmaß, die Art und die Folgen von Gewalt gegen Frauen in den EU-Mitgliedstaaten. Die Abteilung Genderfragen des OSZE-Sekretariats hat ausgehend von der FRA-Umfrage eine ähnliche Erhebung zu Wohlbefinden und Sicherheit von Frauen auf den Weg gebracht. Diese erstreckt sich auf eine Reihe von Nicht-EU-Ländern in Südosteuropa, Osteuropa und im Südkaukasus. Die FRA hat die OSZE während der gesamten Erhebung fachlich beraten – die ersten Ergebnisse werden 2019 erwartet.

Förderung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Die FRA gehört zur BDIMR-Expertengruppe für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben. Diese Gruppe berät das BDIMR zu Fragen im Zusammenhang mit der Behindertenthematik und wichtigen Entwicklungen in verschiedenen OSZE-Teilnehmerstaaten. Die Gruppe trat erstmals in Skopje am 22. Juni 2017 zusammen.

Darüber hinaus arbeitet die FRA auch eng mit dem Hohen Kommissar der OSZE für nationale Minderheiten (HKNM) zusammen.

Andere internationale Organisationen

Daneben arbeitet die Agentur mit anderen internationalen Organisationen zusammen, wie der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), dem Internationalen Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) und anderen international ausgerichteten Einrichtungen, insbesondere den Finanzierungsmechanismen des EWR und Norwegens, EEA and Norway Grants.

EEA and Norway Grants Die Agentur arbeitet mit den Finanzierungsmechanismen des EWR und Norwegens („The EEA Grants und Norway Grants“) als strategischem Partner im Bereich des Schutzes, der Förderung und Gewährleistung der Grundrechte zusammen. Mit dieser Zusammenarbeit sollen die Gestaltung und Umsetzung der von EEA and Norway Grants finanzierten Programme und Projekte in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten gefördert werden. Darüber hinaus sollen das Bewusstsein für Grundrechte geschärft, soziale Ausgrenzung und Diskriminierung bekämpft und damit verbundene zivilgesellschaftliche Initiativen gefördert werden.

Die Agentur ist eine von drei Internationalen Partnerorganisationen, die EEA and Norway Grants in strategischer Hinsicht unterstützen, um zu gewährleisten, dass die Programme und Projekte europäischen und internationalen Standards entsprechen.

Die FRA arbeitet auf dreierlei Art und Weise mit den Grants zusammen:

  1. Als Internationale Partnerorganisation berät die Agentur zu mehreren Programmen der Grants und beteiligt sich daran, insbesondere in Tschechien zum Programm „Menschenrechte, Eingliederung der Roma und Häusliche und Geschlechtsspezifische Gewalt“ und in Griechenland zu „Eingliederung und Befähigung der Roma“.
  2. Als internationaler Projektpartner auf Projektebene, u. a. auch in Bulgarien, Tschechien und Griechenland.
  3. Zusammenarbeit und strategische Kommunikation über EU-Veranstaltungen rund um die Grundrechtsthematik, etwa die gemeinsame Konferenz mit dem EU-Ratsvorsitz und mit EEA and Norway Grants immer dann, wenn einer der Empfängerstaaten der Grants den EU-Ratsvorsitz führt. Die Grants sind außerdem ein strategischer Partner des Grundrechteforums der Agentur, der die Beteiligung der Delegierten finanziell unterstützt und im Beirat des Forums mitwirkt. 

Bei den EEA and Norway Grants handelt es sich um den Beitrag Islands, Liechtensteins und Norwegens zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa und zur Stärkung der bilateralen Beziehungen mit 15 Empfängerstaaten.

Mehr über EEA and Norway Grants erfahren Sie im folgenden Video: 

Datenportal: EEA and Norway Grants.