11
Februar
2015

Einbeziehung der Grundrechte in die Sicherheitsagenda

Die jüngsten Anschläge in Paris haben
unser Sicherheitsgefühl erschüttert. Sie
ereigneten sich in einer Zeit, in der die
Europäische Union dabei ist, ihre
Prioritäten im Bereich der inneren
Sicherheit für die nächsten fünf Jahre zu
erörtern. Dieses Dokument beleuchtet, wie die
Grundrechtsperspektive in der aktuellen
Debatte genutzt werden kann, um mit
Hilfe eines auf den Grundrechten
basierenden Zugangs zur Erarbeitung
rechtmäßiger, wirksamer und
nachhaltiger Maßnahmen zur
Strafverfolgung und zur Bekämpfung der
Radikalisierung beizutragen.

Nach der Verabschiedung der Schlussfolgerungen des Rates zur Entwicklung einer erneuerten Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union im Dezember 2014 erarbeitet die Europäische Kommission derzeit die Europäische Sicherheitsagenda. Diese behandelt die Bedrohungen für die Sicherheit Europas, welche von der Gefahr durch den Terrorismus – verschärft durch die Nähe zu den von Konflikten zerrissenen Regionen unter anderem im Nahen Osten – über die organisierte Kriminalität bis hin zur Online-Kriminalität in ihren zahlreichen Erscheinungsformen reichen. Die Tatsache, dass diese Bedrohungen nationale Grenzen überschreiten – insbesondere in einem Raum, der von Freizügigkeit geprägt ist – trägt dazu bei, dass die Dringlichkeit einer gemeinsamen Reaktion auf EU-Ebene zunehmend in den Fokus der Aufmerksamkeit rückt.