Press Release

Neues Handbuch zum Zugang zur Justiz im europäischen Recht

Am 22. Juni 2016 legen die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Handbuch zu den europarechtlichen Grundlagen im Bereich des Zugangs zur Justiz vor.

„Der Zugang zur Justiz ist nicht nur ein eigenständiges Recht, sondern auch eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass andere Grundrechte wahrgenommen werden können”, erklärt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Dieses praktische Handbuch ist eine wichtige Informationsquelle für Angehörige der Rechtsberufe zum europäischen Recht . Es kann all jene aktiv unterstützen, die beim uneingeschränkten und wirksamen Zugang zur Justiz auf Hindernisse stoßen.“

Dieses Handbuch, das sich auf einen umfassenden Korpus europäischer Rechtsvorschriften und Rechtsprechung stützt, fasst die zentralen Grundsätze des Zugangs zur Justiz zusammen”, erläutert der Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Guido Raimondi. „Es stellt in leicht verständlicher Form Informationen über die wichtigsten europäischen Normen bereit und wird Angehörigen der Rechtsberufe wertvolle Hilfe leisten, wenn es darum geht sicherzustellen, dass jeder Rechtssuchende angemessene Unterstützung, ein faires Verfahren und Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen erhält.

Das Handbuch zu den europarechtlichen Grundlagen im Bereich des Zugangs zur Justiz (Handbook on European law relating to access to justice) bietet einen umfassenden Überblick für das in diesem Bereich geltende europäische Recht. Es soll über die einschlägigen Normen aufklären und informieren, welche die Europäische Union und der Europarat insbesondere durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte geschaffen haben.

Das Handbuch ist darauf ausgelegt, RichterInnen, StaatsanwältInnen und andere an Rechtsstreitigkeiten beteiligte Angehörige der Rechtsberufe in der EU und den Mitgliedstaaten des Europarates in Rechtsfragen bezüglich des Zugangs zur Justiz zu unterstützen. Es wird aber auch für Nichtregierungsorganisationen und andere Einrichtungen, die Menschen beim Zugang zur Justiz helfen, von Nutzen sein.

Der Schwerpunkt dieser Veröffentlichung liegt im Wesentlichen auf dem Zivil- und Strafrecht. Unter anderem werden die folgenden Themen abgedeckt: faire und öffentliche Verhandlung vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht, Prozesskostenhilfe, Recht auf Beratung, Verteidigung und Vertretung, Recht auf wirksamen Rechtsbehelf, Verfahrensdauer und andere Beschränkungen des Zugangs zur Justiz. Darüber hinaus untersucht das Handbuch den Zugang zur Justiz in ausgewählten Bereichen: Opfer von Straftaten, Menschen mit Behinderungen, Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge, Umweltrecht und elektronischer Rechtsverkehr (E-Justiz).

Das Handbuch ist in englischer und französischer Sprache verfügbar; weitere Sprachfassungen werden folgen.

Das Handbuch wird im Rahmen des ersten Grundrechte-Forums vorgestellt, das die FRA in Wien organisiert. Bei dieser viertägigen hochrangigen Veranstaltung werden politische EntscheidungsträgerInnen und MeinungsführerInnen gemeinsam mit Fachleuten aus der Praxis neue Wege diskutieren, um die gegenwärtigen grundrechtsrelevanten Herausforderungen in Europa zu bewältigen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter:

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Hinweise für die Redaktion:

  • Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) gibt faktengetützte Grundrechtsberatung Organen und Mitgliedstaaten der EU und trägt somit zu einem wirksamen Schutz der Grundrechte der Menschen in der EU bei. www.fra.europa.eu.
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde im Jahr 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarates gegründet und befasst sich mit mutmaßlichen Verstößen gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte aus dem Jahr 1950. Entscheidungen und Urteile des Gerichtshofes sowie weiterführende Informationen sind unter www.echr.coe.int verfügbar.