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Migration, Diskriminierung, Sicherheit und Förderung der Rechte – Prioritäten der FRA für 2017

Wir leben in einer seltsamen Zeit: Grund- und Menschenrechtsverletzungen sind und bleiben inakzeptabel, gleichzeitig jedoch stoßen die Systeme, die Rechte garantieren, auf immer mehr Ablehnung. Große Teile der Bevölkerung verlieren das Vertrauen in diese Rechte, als wären sie nur für andere und nicht für jede und jeden von uns gemacht. Mit diesen Worten eröffnete der Direktor der FRA seine Rede vor dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments am 9. Februar in Brüssel, in dessen Sitzung er die Prioritäten der FRA für das Jahr 2017 in den Bereichen Migration, Diskriminierung, Sicherheit und Förderung der Rechte vorstellte. Er versicherte, die FRA sei sich dieser Grundgegebenheiten nur zu bewusst und stets bestrebt, sich konstruktiv mit der Situation auseinanderzusetzen.

Zu Beginn seiner Rede ging der Direktor auf die Leitprinzipien für die Arbeit der FRA ein. Hierzu zählten Relevanz und Aktualität, um solide, rechtlich untermauerte wissenschaftliche Fakten und Belege dann zu liefern, wenn sie gebraucht werden. Dabei wolle die FRA sicherstellen, dass ihre Arbeit eine erkennbare Wirkung zeige, sodass die wirklichen Menschen wirkliche Verbesserungen für ihr eigenes Leben spürten.

Hierauf nannte der Direktor als unveränderten Schwerpunkt der FRA die Herausforderungen für die Grundrechte, die sich aus der gegenwärtigen Flüchtlings- und Migrationssituation ergäben. Die FRA werde ihre Unterstützung für AkteurInnen in den Migrations-Hotspots fortsetzen und weiterhin länderübergreifende monatliche Berichte zu Grundrechtsfragen, etwa der Gesundheit von MigrantInnen, veröffentlichen. Wie bereits im Vorjahr werde die FRA auf Ersuchen des Parlaments auch weiterhin eingehende rechtliche Analysen in Form von Gutachten vorlegen. Der Direktor hob zudem zwei anstehende Berichte hervor, von denen sich der eine mit dem Einsatz der Biometrie bei Grenzkontrollen und der andere, für März geplant, mit der Integration von MigrantInnen in die Gesellschaft befassen werde.

Die EU-weite Bekämpfung von Diskriminierung werde eine weitere Priorität darstellen. Das Jahr 2017 werde für die FRA auch deshalb von Bedeutung sein, weil sie die Ergebnisse ihrer zweiten EU-Erhebung zu Minderheiten veröffentlichen werde, die die Erfahrungen einer Reihe von Minderheitengruppen in der europäischen Gesellschaft beschreibt. Erste Ergebnisse mit Blick auf die Roma hätten bereits im vergangenen Jahr vorgelegen. Der Direktor versicherte den TeilnehmerInnen, dass die FRA ihre Tätigkeiten angesichts der „besorgniserregenden und nicht zufriedenstellenden“ Lage der Roma fortsetzen werde. Als nächstes werde es um die Erfahrungen gehen, die MuslimInnen in Europa machen, und die Hauptergebnisse der Erhebung würden im Dezember vorgelegt. Die Arbeiten zur zweiten Erhebung der FRA zum Thema Antisemitismus würden ebenfalls in die Wege geleitet.

Der Direktor erklärte auch, wie wichtig es sei, zu gewährleisten, dass jedwede Maßnahmen uneingeschränkt auf den Grundsätzen Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit fußten – hierdurch würden die Sicherheit und die Grundrechte gewahrt. In diesem Zusammenhang verwies er auch auf den FRA-Bericht über Grundrechte und die Massenüberwachung durch Nachrichtendienste. Als unmittelbares Ergebnis eines Ersuchens des Parlaments werde dieser Bericht die bestehende Gesetzgebung und ihre praktische Umsetzung aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive analysieren. Der Bericht werde auch untersuchen, wie sich die Interoperabilität von IT-Großsystemen und der Einsatz der Biometrie auf die Grundrechte auswirken.

Die FRA werde unverändert das gesamte ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium nutzen, um die Kultur der Achtung von Rechten in unserer Gesellschaft weiter zu verankern. An dieser Stelle hob der Direktor die Bemühungen der FRA hervor, die Zivilgesellschaft, nationale Menschenrechtsinstitutionen und Gleichbehandlungsstellen zu stärken und zu unterstützen. Auf dem Programm stünden auch weiterhin die Förderung und Kommunikation der Rechte und der EU-Grundrechtecharta. Die FRA werde überdies an der Errichtung eines Europäischen Grundrechte-Informationssystems arbeiten.

Abschließend wies der Direktor darauf hin, dass die FRA 2017 ihr zehnjähriges Bestehen begeht. Dies sei für die FRA kein Grund zum Feiern, sondern Anlass zur Reflexion. „Wir können nicht feiern, denn die Probleme sind nach wie vor zu gewaltig, Missbrauchsmuster zu verbreitet und die Herausforderungen weiterhin enorm“. Mit Blick auf die nächsten zehn Jahre fügte er hinzu, die FRA werde auch künftig entschlossen auf ein klares Ziel hinarbeiten und das Parlament und dessen LIBE-Ausschuss mit der fundierten Sachkenntnis in Grundrechtsfragen unterstützen, die man brauche, um „das Europa der Werte zu errichten, an das wir alle glauben“.