Press Release

Grundrechte wahren bei der Überwachung: mehr Vertrauen, mehr Sicherheit

© Kentoh / AdobeStock
Rechtsreformen machen die Überwachung zwar transparenter, als Gegengewicht zu den Befugnissen der Nachrichtendienste ist aber dennoch eine bessere gegenseitige Kontrolle erforderlich. Zu diesem Schluss kommt die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in einem neuen Bericht, der zeigt, dass klare Rechtsrahmen, solide Schutzmaßnahmen und wirksame Aufsicht nötig sind, um Sicherheit und die Achtung der Grundrechte zu gewährleisten.

Der Schutz der Grundrechte und die Herstellung einer wirksamen nationalen Sicherheit sind durchaus miteinander vereinbar; beispielsweise funktionieren Überwachungssysteme, die die Menschenrechte wahren, besser“, stellt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty, fest. „Wenn Nachrichtedienste Privatsphäre und Datenschutz achten, steigt das Vertrauen in sie. Sie können so besser Daten erheben und analysieren, und stärken somit schließlich die nationale Sicherheit.“

In ihrem zweiten Bericht „Surveillance by intelligence services: fundamental rights safeguards and remedies in the EU“ (Überwachung durch Nachrichtendienste: Grundrechtsgarantien und Rechtsbehelfe in der EU) untersucht die FRA, welche rechtlichen Neuerungen es seit ihrem ersten Bericht aus dem Jahr 2015 gegeben hat. Zudem kommen erstmals Ansichten von ExpertInnen und KontrolleurInnen aus dem Bereich der Nachrichtendienste zur Sprache, um die Wirkungsweise dieser Rechtsvorschriften in der Praxis zu beurteilen.

Aufkommende Sicherheitsrisiken und neue Technologien hatten eine Vielzahl umfangreicher Reformen der Überwachungsgesetzgebung zur Folge. Rechtliche Rahmenwerke haben durch die Reformen an Klarheit gewonnen, sind aber oft noch immer zu komplex, was zu Unsicherheit über die Macht und Mandate von Nachrichtendiensten führt. Dies zeigt, dass stärkere Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um Datenschutz und Privatsphäre zu garantieren.

Die Justiz, spezialisierte Expertengremien, parlamentarische Ausschüsse und Datenschutzbehörden sind entscheidend, wenn es darum geht, die Tätigkeiten von Nachrichtendiensten zu überwachen. Wie der FRA-Bericht darlegt, wird die Arbeit dieser Stellen jedoch durch einen unzureichenden Zugang zu Informationen sowie durch eingeschränkte Zuständigkeiten, Entscheidungsbefugnisse, technische Kenntnisse, Ressourcen und mangelnde Unabhängigkeit behindert. Dies macht deutlich, dass eine unabhängige Aufsicht mit ausreichenden Befugnissen und Zuständigkeiten nötig ist. Dies gilt auch für die internationale Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten, für die schwächere Schutzmaßnahmen und Aufsicht bestehen.

Nötig sind ferner umfassende Zusammenarbeit und Komplementarität zwischen verschiedenen Aufsichtsgremien, damit sämtliche Schritte der Überwachung – von der Genehmigung bis zur Umsetzung – kontinuierlich erfasst werden.

Für Opfer von Rechtsverletzungen ist es schwer, wirksame Rechtsmittel zu ergreifen, weil die Zuständigkeiten für Hilfe komplex sind und die nachrichtendienstlichen Aktivitäten geheim gehalten werden. Darüber hinaus haben viele außergerichtliche Stellen, die Hilfe anbieten können, zu wenig Erfahrung mit solchen Fällen. Zudem sind viele Stellen nicht unabhängig und haben keine Befugnisse, Untersuchungen durchzuführen, auf Unterlagen zuzugreifen oder verbindliche Beschlüsse zu fassen. Einige Mitgliedstaaten haben jedoch Lösungen gefunden, Menschen rechtliche Hilfe zu ermöglichen, indem sie spezialisierten Richterinnen und Richtern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren.

Die FRA legt mit diesem Bericht eine aktualisierte Fassung ihrer rechtlichen Analyse aus dem Jahr 2015 vor, die um Ergebnisse aus mehr als 70 Befragungen von Expertinnen und Experten in sieben EU-Mitgliedstaaten erweitert wurde: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Schweden und Vereinigtes Königreich.

Nähere Informationen können den zugehörigen Fragen und Antworten entnommen oder unter folgenden Kontaktdaten angefordert werden: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 158030642.

Hinweise für die Redaktion:

Die FRA ist eine unabhängige Agentur der EU, die für die EU und ihre Mitgliedstaaten Beratung und Fachwissen in Grundrechtsfragen bereitstellt.