„Alle werden frei geboren und sollten das Recht haben, zu bestimmen und zu entscheiden, wie sie ihr Leben führen möchten“, erläutert der Direktor der Grundrechteagentur, Michael O’Flaherty. „Befähigt man Menschen mit Behinderungen, vollwertige und unabhängige Mitglieder der Gemeinschaft zu werden, können sie alle ihre Rechte wahrnehmen und sich aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.”
Der Bericht From institutions to community living for persons with disabilities: Perspectives from the ground („Vom Leben in Einrichtungen zum Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderungen: Die Perspektive der Betroffenen“) stützt sich auf die Erfahrung von Menschen, die am Übergang zu einem unabhängigen Leben direkt beteiligt sind. Dazu zählen Menschen mit Behinderungen und ihre Familien.
Der Bericht hebt den starken Rechtsrahmen in der EU und ihren Mitgliedstaaten hervor, der diesen Übergang stützt, wie z. B. die UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD), die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und jüngste Verpflichtungen wie die europäische Säule sozialer Rechte.
Das Fehlen verfügbarer und erschwinglicher Unterstützungsdienste, anhaltende Stigmatisierung und Diskriminierung sowie unzugängliche Orte verhindern jedoch, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte vollständig wahrnehmen können. Der Bericht zeigt Möglichkeiten auf, wie dem zu begegnen ist, wozu u. a. Folgendes gehört:
Der Bericht stützt sich auf Forschungen vor Ort in Bulgarien, Finnland, Irland, Italien und der Slowakei. Dessen ungeachtet gilt das Verständnis von funktionierenden und nicht funktionierenden Maßnahmen für alle Mitgliedstaaten.
Persönliche Erfahrungsberichte, Infografiken, nationale Fallstudien und weitere Informationen finden Sie in der Pressemappe, oder wenden Sie sich an: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642