7
Juni
2012

Wahlfreiheit und Selbstbestimmung: das Recht auf unabhängige Lebensführung

Dieser Bericht zeigt entscheidende Initiativen in Politik, Recht und Praxis auf, die Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung des Rechts auf unabhängige Lebensführung für Menschen mit Behinderungen in der gesamten Europäischen Union erleichtern können.

Artikel 19 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen schreibt das Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft fest. Anhand der Ergebnisse einer Befragung von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und Menschen mit geistiger Behinderung untersucht dieser Bericht, wie Betroffene die Grundsätze von Selbstbestimmung, Inklusion und Teilhabe im Alltag erleben.

Die Ergebnisse zeigen, dass zwar schon viel erreicht wurde, aber weitere Anstrengungen notwendig sind, um sicherzustellen, dass Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und Menschen mit geistiger Behinderung mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung über ihr Leben haben und gleichberechtigt in die Gesellschaft einbezogen werden. Bisher konzentrierten sich die Bemühungen größtenteils auf die Deinstitutionalisierung, doch eine wirklich unabhängige Lebensführung kann nur erreicht werden, wenn sie durch eine Reihe sozialpolitischer Reformen in den Bereichen Bildung, Gesundheitsversorgung, Beschäftigung, Kultur und nicht zuletzt Unterstützungsdiensten fl ankiert werden.