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Die Wahrung der Werte muss beim künftigen EU-Haushalt im Mittelpunkt stehen

Social justice protest.
wellphoto, Adobestock.com, 2025
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat der Europäischen Kommission im Rahmen der Konsultation über den nächsten langfristigen EU-Haushalt zwei Beiträge vorgelegt. Darin fordert die FRA stärkere Garantien dafür, dass bei allen EU-Finanzierungen die Grundrechte und die Grundwerte der EU gewahrt werden. Sie fordert ferner Maßnahmen, um dem schrumpfenden Handlungsspielraum und der rückläufigen Finanzausstattung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich mit Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit befassen, entgegenzuwirken.

Die Verhandlungen über den nächsten langfristigen Haushalt – den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) – finden vor dem Hintergrund zunehmender interner und externer Bedrohungen für die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte statt. Diese Besorgnis wurde von den Teilnehmern der Jährlichen EU-Haushaltskonferenz 2025, darunter die Präsidentin des Europäischen Parlaments, der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin der Europäischen Kommission, weitgehend geteilt.

In diesem Zusammenhang müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Grundwerte der EU beim nächsten Haushalt im Mittelpunkt stehen, auch was die Zuweisung von Mitteln und die Überwachung der Verwendung der Mittel anbelangt. Während die EU eine effiziente und wirksame Verwendung der Mittel anstreben muss, sind die Kommission und die Mitgliedstaaten nach der Haushaltsordnung auch dazu verpflichtet, bei der Ausführung des EU-Haushalts für die uneingeschränkte Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu sorgen.

Zur Unterstützung dieser Bemühungen hat die FRA einen Beitrag zur öffentlichen Konsultation über die Leistung des EU-Haushalts eingereicht. Der Beitrag stützt sich auf frühere Forschungsarbeiten der FRA. Er enthält Vorschläge, wie eine wertebasierte Konditionalität in allen EU-Fonds gestärkt werden kann, wodurch die Bestimmung in der Haushaltsordnung, die die Einhaltung der EU-Grundrechtecharta vorschreibt, wirksam umgesetzt würde. Dies würde beispielsweise Folgendes beinhalten:

  • Sicherstellung, dass der mehrjährige Finanzrahmen einen ausdrücklichen Verweis auf Artikel 6 Absatz 3 der Haushaltsordnung enthält, um die Auszahlung aller EU-Mittel an die Achtung der Werte der Europäischen Union zu knüpfen;
  • Gewährleistung einer unabhängigen Überwachung der Achtung der Werte der Europäischen Union bei der Auszahlung von EU-Mitteln;
  • Finanzierung des gesamten Spektrums an Tätigkeiten, die für die Förderung und den Schutz der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte erforderlich sind;
  • Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz der Finanzierung der Zivilgesellschaft durch Straffung der Antrags- und Berichterstattungsverfahren;
  • Sicherstellung, dass „Vereinigungen die Freiheit haben, sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten um finanzielle, materielle und menschliche Ressourcen zu bemühen, sie zu erhalten und zu nutzen“, wie in den Gemeinsamen Leitlinien zur Vereinigungsfreiheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte und der Venedig-Kommission festgelegt.

Die FRA hat auch einen Beitrag zur öffentlichen Konsultation über EU-Mittel für grenzüberschreitende allgemeine und berufliche Bildung und Solidarität, junge Menschen, Medien, Kultur und Kreativwirtschaft, Werte und die Zivilgesellschaft eingereicht. In dem Beitrag geht es um die Notwendigkeit, Organisationen der Zivilgesellschaft, die in den Bereichen Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit tätig sind, weiterhin finanziell zu unterstützen.

Der Beitrag der FRA zur öffentlichen Konsultation basiert auf den neuesten verfügbaren Nachweisen der Agentur, die auf einen drastischen Rückgang der Finanzmittel von Nichtregierungsorganisationen, insbesondere der nationalen Mittel, hindeuten. Etwa die Hälfte der fast 400 Nichtregierungsorganisationen im Bereich Menschenrechte, die an der jüngsten Konsultation der FRA teilgenommen haben, gaben an, in den letzten 12 Monaten unerwartete Kürzungen, Streichungen oder einen vollständigen Stopp der Finanzmittel erfahren zu haben. Aktuelle Entwicklungen zeigen auch, dass Finanzmittel häufig missbraucht werden, um zivilgesellschaftliche Organisationen im Namen der Transparenz zum Schweigen zu bringen.

In ihrem Beitrag hebt die FRA die wichtige Rolle der Europäischen Kommission als unabhängige Geldgeberin für zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten, die konkreten Bedrohungen und Angriffen ausgesetzt sind, hervor. Die Gewährleistung einer nachhaltigen finanziellen Unterstützung für die Zivilgesellschaft würde Folgendes erfordern:

  • Finanzierung des gesamten Spektrums an Tätigkeiten, die für die Förderung und den Schutz der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte erforderlich sind;
  • Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz der Finanzierung der Zivilgesellschaft durch Straffung der Antrags- und Berichterstattungsverfahren;
  • Sicherstellung, dass „Vereinigungen die Freiheit haben, sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten um finanzielle, materielle und menschliche Ressourcen zu bemühen, sie zu erhalten und zu nutzen“, wie in den Gemeinsamen Leitlinien zur Vereinigungsfreiheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte und der Venedig-Kommission festgelegt.

Die Diskussionen über den nächsten langfristigen Haushalt finden zu einem entscheidenden Zeitpunkt statt. Sie werden die strategische Ausrichtung der EU und ihre künftige Stellung in der Welt bestimmen. Der Beitrag der FRA zu den Diskussionen zielt darauf ab, die Entwicklung eines EU-Haushalts zu unterstützen, mit dem nicht nur Programme effizient finanziert werden, sondern auch der Schutz der Werte garantiert wird, die der Union selbst zugrunde liegen.