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Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Artikel 17 - Eigentumsrecht

Artikel 17 - Eigentumsrecht

  1. Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. Die Nutzung des Eigentums kann gesetzlich geregelt werden, soweit dies für das Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist.
  2. Geistiges Eigentum wird geschützt.
    • Text:

      Dieser Artikel entspricht Artikel 1 des Zusatzprotokolls zur EMRK:

      „Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, dass das öffentliche Interesse es verlangt, und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen.

      Absatz 1 beeinträchtigt jedoch nicht das Recht des Staates, diejenigen Gesetze anzuwenden, die er für die Regelung der Benutzung des Eigentums im Einklang mit dem allgemeinen Interesse oder zur Sicherung der Zahlung der Steuern oder sonstigen Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält.“

      Es handelt sich um ein gemeinsames Grundrecht aller einzelstaatlichen Verfassungen. Es wurde mehrfach durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs — zum ersten Mal in dem Urteil Hauer ( 13. Dezember 1979, Slg. 1979, 3727) — bekräftigt. Die Formulierung wurde zeitgemäßer gestaltet, doch hat dieses Recht nach Artikel 52 Absatz 3 die gleiche Bedeutung und die gleiche Tragweite wie das in der EMRK garantierte Recht, wobei nicht über die in der EMRK vorgesehenen Einschränkungen hinausgegangen werden darf.

      Der Schutz des geistigen Eigentums ist zwar ein Aspekt des Eigentumsrechts, er wird jedoch aufgrund seiner zunehmenden Bedeutung und aufgrund des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts in Absatz 2 ausdrücklich aufgeführt. Das geistige Eigentum umfasst neben dem literarischen und dem künstlerischen Eigentum unter anderem das Patent- und Markenrecht sowie die verwandten Schutzrechte. Die in Absatz 1 vorgesehenen Garantien gelten sinngemäß für das geistige Eigentum.

      Quelle:
      Amtsblatt der Europäischen Union C 303/17 - 14.12.2007
      Preamble - Explanations relating to the Charter of Fundamental Rights:
      Die Erläuterungen wurden ursprünglich unter der Verantwortung des Präsidiums des Konvents, der die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgearbeitet hat, formuliert. Sie wurden unter der Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aufgrund der von diesem Konvent vorgenommenen Anpassungen des Wortlauts der Charta (insbesondere der Artikel 51 und 52) und der Fortentwicklung des Unionsrechts aktualisiert. Diese Erläuterungen haben als solche keinen rechtlichen Status, stellen jedoch eine nützliche Interpretationshilfe dar, die dazu dient, die Bestimmungen der Charta zu verdeutlichen.
    • Hubert Pagnoul v Belgian State
      Decision date:
      Deciding body type:
      Court of Justice of the European Union
      Deciding body:
      Court (Fifth Chamber)
      Typ:
      Decision
      Policy area:
      ECLI (European case law identifier):
      ECLI:EU:C:2011:609
    • Richard Lebrun and Marcelle Howet v Belgian State
      Decision date:
      Deciding body type:
      Court of Justice of the European Union
      Deciding body:
      Court (Fifth Chamber)
      Typ:
      Decision
      Policy area:
      ECLI (European case law identifier):
      ECLI:EU:C:2011:614
    • Przedsiębiorstwo Produkcyjno-Handlowo-Usługowe ‘Stylinart’ sp. z o.o. v Skarb Państwa - Wojewoda Podkarpacki and Skarb Państwa - Prezydent Miasta Przemyśla
      Decision date:
      Deciding body type:
      Court of Justice of the European Union
      Deciding body:
      Court (Tenth Chamber)
      Typ:
      Decision
      Policy area:
      ECLI (European case law identifier):
      ECLI:EU:C:2014:2486
    • Booker Aquacultur Ltd (C-20/00) and Hydro Seafood GSP Ltd (C-64/00) v The Scottish Ministers
      Decision date:
      Deciding body type:
      Court of Justice of the European Union
      Deciding body:
      Advocate General
      Typ:
      Opinion
      Policy area:
      ECLI (European case law identifier):
      ECLI:EU:C:2001:469

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