Press Release

Gerade in Krisenzeiten gilt es den Zugang zur Justiz voranzutreiben

FRA 2012
Haushaltskürzungen aufgrund der derzeitigen Wirtschaftskrise dürfen rechtliche Ansprüche einzelner Personen und den Zugang zur Justiz nicht beeinträchtigen. Mit diesem Thema beschäftigt sich die Grundrechtekonferenz 2012, die von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) ausgerichtet wird. Die Konferenz unter dem Titel „Justiz in Krisenzeiten – Herausforderungen und Chancen für den Zugang zur Justiz“ (Justice in austerity – challenges and opportunities for access to justice) findet in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments in Brüssel statt. Der Präsident des Europäischen Parlaments, die EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft sowie die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte zählen zu den HauptrednerInnen. Außerdem stellt die FRA einen neuen Bericht vor, der untersucht, welche Hindernisse dem Zugang zur Justiz bei Diskriminierungsfällen in der Praxis entgegenstehen.

„Die Krise übt einen immer stärkeren Druck auf die bestehenden Strukturen, einschließlich der Justizsysteme, aus“, erklärt Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments. „Obwohl wir uns in einem anhaltenden Konjunkturabschwung befinden, der die Regierungen zu drastischen Haushaltskürzungen zwingt, dürfen die im Vertrag von Lissabon niedergelegten Werte auf keinen Fall untergraben werden“, so Loucas Louca, Minister für Justiz und öffentliche Ordnung in Zypern.
Auf der Konferenz werden hochrangige EntscheidungsträgerInnen, Fachleute aus der Praxis und Sachverständige die bestehenden Politiken auswerten und die Stärken und Schwächen verschiedener Justizsysteme und ihre Finanzierungsmechanismen erörtern. Um das Potenzial der Krise als Chance für Reformen zu erschließen, ist ferner der Austausch vielversprechender Praktiken und innovativer Lösungen vorgesehen, die in die zukünftige Politikgestaltung, beispielsweise die bevorstehende Überarbeitung der Antidiskriminierungsgesetze der EU, einfließen können.

„Mit der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage geraten immer mehr Europäerinnen und Europäer in eine prekäre Situation. Die Arbeitslosigkeit in der EU befindet sich auf dem höchsten Stand seit über zehn Jahren, was in Verbindung mit stagnierenden Löhnen in vielen Ländern zu gesteigerter Armut und sozialer Ausgrenzung führt“, sagt Morten Kjaerum, der Direktor der FRA. „In Krisenzeiten kann die Suche nach Sündenböcken Fremdenfeindlichkeit und andere Verstöße gegen die Grundrechte hervorbringen. Es bedarf daher mehr Hilfestellung beim Zugang zur Justiz, und nicht weniger. Abstriche ziehen gerade in den heutigen, schwierigen Zeiten nicht nur vermehrte Menschenrechtsverletzungen nach sich, sondern sind auch kurzsichtig. Jede Diskussion über Haushaltskürzungen muss unbedingt berücksichtigen, dass der Zugang zur Justiz für alle gewährleistet bleibt.“

In einem neuen Bericht mit dem Titel „Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen in der EU – Schritte zu mehr Gleichberechtigung“ (Access to justice in cases of discrimination in the EU – Steps to further equality) untersucht die FRA auf der Grundlage von Interviews, die im Rahmen der Feldforschung geführt wurden, auf welchen Wegen in acht EU-Mitgliedstaaten in Diskriminierungsfällen Rechtsmittel geltend gemacht werden können. Der Bericht zeigt eine Reihe praktischer Hindernisse auf, die sich BeschwerdeführerInnen in den Weg stellen, und unterbreitet einige Lösungsvorschläge, unter anderem:

komplexe Beschwerdesysteme zu vereinfachen;

  • außergerichtliche Mechanismen verstärkt zu nutzen, da diese den Zugang zur Justiz erweitern und zugleich die Gesamtkosten des Justizsystems senken können;
  • Mindeststrukturen für die Unterstützung von Opfern festzulegen, beispielsweise Rechtsberatung und psychologische Betreuung;
  • die Bevölkerung für Gleichbehandlung und Diversität zu sensibilisieren, um eine Kultur der Grundrechte zu schaffen, in der Menschen nicht entmutigt werden, berechtigte Ansprüche geltend zu machen.

Außerdem führt der Bericht Beispiele an, aus denen hervorgeht, auf welche Weise sich die Mitgliedstaaten bereits um den Abbau von Hindernissen für den Zugang zur Justiz bemühen.

Der Bericht steht zu Verfügung unter:
„Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen in der EU – Schritte zu mehr Gleichberechtigung“
http://fra.europa.eu/en/publication/2012/access-justice-cases-discrimination-eu-steps-further-equality
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgender Adresse: media@fra.europa.eu
Tel.: +43 1 580 30 642

Anmerkungen für die Redaktion:

  • Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat den Auftrag, den EntscheidungsträgerInnen in der EU und in den Mitgliedstaaten faktengestützte Grundrechtsberatung bereitzustellen und damit einen Beitrag zu fundierteren und zielgerichteteren Debatten und Maßnahmen auf dem Gebiet der Grundrechte zu leisten.
  • Artikel 21 und Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleisten das Recht auf Nichtdiskriminierung bzw. auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, einschließlich des Zugangs zur Justiz.
  • Die Konferenz wird sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom zyprischen Ratsvorsitz der Europäischen Union unterstützt.