Press Release

Es besteht Handlungsbedarf, damit alle Menschen mit Behinderungen wählen können

Menschen mit Behinderungen sind aktive Bürger, die am politischen Leben teilnehmen wollen, sofern sie die entsprechenden Möglichkeiten dazu erhalten. Doch noch immer verhindern rechtliche und administrative Hindernisse und Zugangsbarrieren, dass Menschen mit Behinderungen an Wahlen teilnehmen. Zu diesem Ergebnis kommt die neueste Untersuchung der EU-Agentur für Grundrechte (FRA) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

„Die Teilhabe am politischen Leben ist ein Grundrecht, das für jede und jeden gleichermaßen gelten sollte“, erklärt der Direktor der FRA, Morten Kjaerum: „Und doch macht der Bericht der FRA deutlich, dass die demokratischen Rechte von Menschen mit Behinderungen durch zahlreiche Hindernisse untergraben werden. Angesichts der kommenden Europawahlen erinnert uns dies daran, dass EU-weit ein Wandel herbeigeführt werden muss, damit alle Menschen mit Behinderungen gleiches Mitspracherecht im politischen Leben unserer Gesellschaft bekommen.“

Zusammen mit der Europäischen Kommission hat die FRA eine Reihe von Grundrechtsindikatoren darüber aufgestellt, wie das Recht auf politische Teilhabe im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen („UN-Behindertenrechtskonvention“) in der EU geachtet, gefördert und erfüllt wird.

Die Daten zu diesen Indikatoren zeigen, dass Menschen mit Behinderungen durch Wahlen, politische Veranstaltungen und den Dialog mit den gewählten AmtsträgerInnen aktiv am politischen Leben teilnehmen, sofern sie die Möglichkeit dazu erhalten. Die Daten machen aber auch deutlich, dass nach wie vor erhebliche Herausforderungen bestehen, die manche Menschen mit Behinderungen mehr beeinträchtigen als andere.

Daher macht die FRA folgende Vorschläge:

  1. Rechtliche und administrative Hindernisse abbauen:
    • Nationale Aktionspläne zugunsten behinderter Menschen sollten sich mit der Frage befassen, wie die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gefördert werden kann. Dies schließt die Änderung von Rechtsvorschriften ein, die Menschen aufgrund ihrer Behinderung das Wahlrecht aberkennen.
    • Eingeführt werden sollten alternative Formen der Stimmabgabe (beispielsweise für in Langzeiteinrichtungen lebende Menschen) sowie Möglichkeiten, auf einfache Weise Unterstützung für die Wahl zu beantragen, damit niemand von der Teilnahme an Wahlen ausgeschlossen wird.
    • Beschwerdeverfahren in Verbindung mit Wahlen sollten ebenfalls leichter zugänglich gemacht werden. Deshalb könnte es hilfreich sein, Behindertenorganisationen das Recht zuzuschreiben, Verfahren bei einem Gericht anzustrengen.
  2. Die Teilhabe am politischen Leben zugänglicher machen:
    • Wahllokale sollten den Bedürfnissen aller Menschen mit Behinderungen gerecht werden, nicht nur denjenigen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Dies umfasst auch das Angebot angemessener Unterstützung für alle, die wählen wollen.
    • Informationen zu Wahlen und Wahlkampfmaterialien sollten auch in den verschiedensten zugänglichen Formaten zur Verfügung gestellt werden, d. h. in Blindenschrift, in nationaler Gebärdensprache, in leicht verständlicher Sprache usw.
  3. Möglichkeiten für die politische Teilhabe ausweiten:
    • Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt zwingend vor, Menschen mit Behinderungen beratend und aktiv in sie betreffende Entscheidungen einzubeziehen. EU-Organe und -Mitgliedstaaten sollten die Mechanismen zur Einbindung von Behindertenorganisationen stärken.
    • Es sollten Möglichkeiten gefördert werden, die es Menschen mit Behinderungen erlauben, an öffentlichen Konsultationen teilzunehmen, beispielsweise mithilfe zugänglicher Kommunikationsmedien.
    • KandidatInnen mit Behinderungen sollten außerdem die gleichen Chancen haben, für eine Wahl zu kandidieren, indem ihnen ggf. beispielsweise zusätzliche Unterstützung gewährt wird.
  4. Bessere Kenntnis der eigenen Rechte :
    • WahlleiterInnen, politische Parteien, staatliche Stellen und MediendienstleisterInnen benötigen Schulungen und Richtlinien darüber, wie sie den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden.
    • Bei der Erstellung solcher Richtlinien sollten die EU-Mitgliedstaaten auch Behindertenorganisationen einbinden. Teil der Richtlinie sollte auch die Behebung des Problems unzugänglicher Wahlkampfmaterialien und Wahllokale sein.
  5. Erhebung von Daten zur Messung der politischen Teilhabe:
    • • Auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten müssen verlässliche, vergleichbare Daten erhoben werden, um gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der politischen Teilhabe ausarbeiten zu können. Dies umfasst auch die Entwicklung gemeinsamer Ansätze für die Erfassung solcher Daten sowie Richtlinien für die Messung der Zugänglichkeit.

Weitere Informationen:

Hinweise an die Redaktion:

  • Beachten Sie auch die beiden früheren FRA-Berichte zum Recht von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und Menschen mit geistiger Behinderung auf politische Teilhabe und zu Hindernissen im Zusammenhang mit der Rechts- und Handlungsfähigkeit.
  • Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention), das im Mai 2008 in Kraft getreten ist, wurde bislang von 25 EU-Mitgliedstaaten und der EU selbst. ratifiziert. Dies ist das erste völkerrechtlich bindende Übereinkommen im Bereich der Menschenrechte, das von der EU unterzeichnet wurde. Der UN-Behindertenrechtskonvention zufolge müssen die Unterzeichner neben anderen Verpflichtungen Menschen mit Behinderungen politische Rechte einschließlich des Wahlrechts gewährleisten und ihnen die Möglichkeit einräumen, diese Rechte gleichberechtigt mit anderen zu genießen.
  • Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) ist damit beauftragt, faktengestützte Grundrechtsberatung für politische Entscheidungsträger in der EU und auf einzelstaatlicher Ebene zur Verfügung zu stellen und damit zu sachkundigeren und gezielteren Debatten und politischen Maßnahmen im Bereich der Grundrechte beizutragen.