Press Release

Vertrauen ist entscheidend für eine effektive grenzüberschreitende Strafjustiz

EU-Rechtsvorschriften, die Vertrauen im Rechtsraum der EU aufbauen sollen, werden zu selten genutzt. Dies kann dazu führen, dass an Verfahren beteiligte Personen nicht fair behandelt werden. Zwei neue Berichte der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) bieten der EU und ihren Mitgliedstaaten eine detaillierte Anleitung, das Strafrechtssystem effektiver zu machen.

„Die Rechte der an Strafverfahren beteiligten Menschen zu schützen ist ein Markenzeichen für faire Strafrechtssysteme“, sagt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Wir müssen daher bei der grenzüberschreitenden Justiz das Vertrauen zwischen den nationalen Gerichten fördern. Nur so können wir sicherstellen, dass Menschen fair behandelt werden.“

Die Berichte untersuchen EU-Rechtvorschriften und die Auswirkungen, die eine unterschiedliche Anwendung in nationalen Kontexten für Beteiligte während Strafverfahren und Sanktionierungen, vor und nach der Gerichtsverhandlung hat. Die Berichten zeigen auf, wie der Schutz von Rechten das Vertrauen zwischen Mitgliedstaaten in grenzüberschreitenden Fällen verbessern kann und wie diese Gesetze die Gewährleistung der Grundrechte in der EU verbessern können.

Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten in der EU: Übersetzungen, Dolmetschleistungen und Information (Rights of suspected and accused persons across the EU: translation, interpretation and information) untersucht die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten auf Information und Übersetzung und das Recht auf Dolmetschleistungen. Diese Rechte stellen die wirksame Teilnahme an Strafverfahren und die allgemeine faire Behandlung während eines Gerichtsverfahrens sicher, unabhängig davon, wo in der EU dieses Verfahren stattfindet.

Haft und Haftalternativen in der EU: Grundrechtsaspekte vor und nach grenzüberschreitender Überstellungsverfahren (Criminal detention and alternatives in the EU: fundamental rights aspects in pre- and post-trial cross-border transfer procedures) untersucht Probleme bei Haft und Haftalternativen bei grenzüberschreitenden Überstellungen. Die gegenseitige Anerkennung zwischen Mitgliedstaaten hängt von deren Vertrauen ab, was wiederum stark mit Grundrechten verknüpft ist. Beispielsweise sollte im Einklang mit den Meschenrechtsstandards die Haft nur als letzte Möglichkeit und statt dessen häufiger eine Haftalternative genutzt werden. Haftalternativen helfen nicht nur beim Reintegrationsprozess, sondern verursachen häufig auch weniger Kosten.

Beide Berichten heben hervor, dass bei Strafverfahren auch die besonderen Bedürfnisse von Kindern oder Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden sollten. Dazu gehören gut zugängliche Informationen über die jeweiligen Rechte und die Garantie, dass Menschen an Orte mit adäquaten Haftbedingungen überstellt werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642

Hinweise für die Redaktion:

  • Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) stellt Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in der EU und auf nationaler Ebene faktengestützte Beratung bereit und trägt auf diese Weise zu fundierteren und zielgerichteteren Debatten und politischen Strategien im Zusammenhang mit Grundrechten bei.
  • Weitere Informationen zur Arbeit der Agentur sum Zugang zur Justiz finden Sie online.
  • Die Berichte werden während der Veranstaltung der FRA und des slovakischen Ratsvorsitzes zur grenzüberschreitenden Justiz für alle am 9./10. November in Bratislava offiziell veröffentlicht.