Mit dem Mindestalter wird festgelegt, ab wann Kinder vor dem Gesetz als Erwachsene gelten. Ferner gewährleistet es ihren Zugang zu bestimmten Rechten, beispielsweise zum Recht auf Eheschließung, zum Wahlrecht und zum Recht auf einen Arbeitsplatz. Bei vielen Rechten sind Kinder häufig von den Entscheidungen ihrer Eltern abhängig. Da Kinder jedoch in unterschiedlichem Alter Reife erlangen, kann die Festlegung von Altersgrenzen im Gesetz oder in der Praxis in machen Altersstufen bestimmte Rechte einschränken bzw. in anderen nicht genügend Schutz bieten.
Bei manchen Einschränkungen fehlt es an soliden Kriterien, weshalb der Eindruck entsteht, dass sie lediglich auf Annahmen der Erwachsenen und auf vorgefassten Meinungen über die Kindheit beruhen. Mitunter sind Altersgrenzen auch verwirrend. So ist beispielsweise in einigen Ländern das Mindestalter für sexuelle Mündigkeit höher als das für eine Eheschließung erforderliche Alter.
Forschungsarbeiten der FRA und anderer Einrichtungen haben Unstimmigkeiten zwischen Mitgliedstaaten und sogar innerhalb nationaler Rechtsordnungen in Bereichen wie Kindesschutz, kinderfreundliche Justiz und Migrantenkinder in Gewahrsam herausgearbeitet.
Zur Verdeutlichung dieser Unterschiede hat die FRA die gesetzlichen nationalen Altersgrenzen in verschiedenen Bereichen in der EU aufgezeichnet. Die ersten Ergebnisse liegen nunmehr vor. Sie betreffen Folgendes:
Die Ergebnisse belegen große Unterschiede zwischen den von den Mitgliedstaaten in verschiedenen Bereichen festgelegten Altersgrenzen. Sie machen deutlich, dass die Festlegung von Altersgrenzen verbessert und besser zwischen dem Erfordernis des Kindesschutzes und der Notwendigkeit, Kinder zu stärken, abgewogen werden muss.
Weitere Ergebnisse werden 2018 veröffentlicht. Sie werden die Bereiche Migration und Asyl, Zugang zur Justiz, soziale und wirtschaftliche Rechte, die digitale Welt und LGBTI-Fragen abdecken.