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Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen gemeinsam bekämpfen

Noch immer und überall erleben zu viele Frauen in ihrem Alltag Diskriminierung, Belästigungen und Gewalt – und dies mehr als 20 Jahre, nachdem sich Regierungen der ganzen Welt zur Gleichstellung und Stärkung der Rolle der Frau verpflichtet haben. Zum Internationalen Frauentag ruft die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) dazu auf, mit neuem Fokus dazu beizutragen, die 1995 bei der UN-Weltfrauenkonferenz in Peking eingegangenen weitreichenden Verpflichtungen zu erfüllen.

Um dies wirksam anzugehen, benötigen Entscheidungstragende in der Politik verlässliche Daten. Auf deren Grundlage können sie den Einfluss laufender Maßnahmen bewerten und neue, maßgeschneiderte Maßnahmen mit größtmöglichem Effekt konzipieren.

Die umfassende EU-weite Erhebung der FRA zur Gewalt gegen Frauen hat solche Daten geliefert und damit auch Länder bei der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterstützt. Diese so genannte Istanbul-Konvention ist das erste rechtsverbindliche Instrument, das die Staaten dazu verpflichtet, Gesetze gegen verschiedene Formen der Gewalt gegen Frauen zu erlassen.

Die EU trat dem Übereinkommen 2017 bei und signalisierte damit der Gesellschaft einmal mehr, wie notwendig Förderung und Schutz der Frauenrechte in diesen turbulenten Zeiten sind. Dieses Thema stand auch im Mittelpunkt des 3. Jahreskolloquiums der Europäischen Kommission über die Grundrechte. Hier legte die FRA die Verpflichtungen im Bereich Menschenrechte dar und machte anhand bezeichnender Beispiele deutlich, vor welchen Schwierigkeiten Frauen in der gesamten EU in den letzten drei Jahren standen.

Die Probleme der Gewalt, des Hasses und der Diskriminierung lassen sich am besten durch Erhebungen aufdecken; vermitteln diese doch wertvolle Einblicke, die andere offiziellen Daten zu erfassten Straftaten oft nicht geben. Häufig werden Vorfälle von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt nicht angezeigt, sodass das wahre Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt unentdeckt bleibt. Besonders betreffen kann dies benachteiligte Gruppen wie Migrantinnen, für die das Risiko sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt am größten ist.

Auch Angehörige ethnischer Minderheiten können aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Herkunft leiden. Im September dieses Jahres wird die FRA auf der Grundlage ihrer zweiten Erhebung der EU zu Minderheiten und Diskriminierung die Diskriminierungserfahrungen von Roma-Frauen und Migrantinnen in den Mittelpunkt stellen.

All dies lässt die Notwendigkeit besserer Daten und der besseren Nutzung vorhandener Daten durch Kooperation und Informationsaustausch erkennen. Diese und ähnliche Fragen werden auf der nächsten Sitzung der UN-Frauenrechtskommission näher untersucht. Dabei soll unter anderem ergründet werden, wie die Umsetzung der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform beschleunigt werden kann, um bis 2020 konkrete Ergebnisse zu erzielen. Hier wird der Direktor der FRA seine Erfahrungen in die hochrangigen Gespräche über die bestmögliche Erzielung von Fortschritten und dauerhaften Wirkungen einbringen.

Es wurden bereits wichtige Schritte unternommen. Mitgliedstaaten, die die Istanbul-Konvention noch nicht ratifiziert haben, sollten dies jetzt tun und so dazu beitragen, dem Leiden ein Ende zu bereiten, dem zu viele Frauen ausgesetzt sind.