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Freizügigkeit: Rechte und Wirklichkeit für die Bürgerinnen und Bürger der EU

EU-Bürgerinnen und -Bürger haben zwar das Recht, sich frei von Land zu Land zu bewegen. In der Praxis gibt es jedoch einige Fallstricke, die es schwierig machen, eine Aufenthaltserlaubnis oder Sozialhilfe zu erhalten. Dies stellt die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in ihrem jüngsten Bericht fest.

17 Millionen EU-Bürgerinnen/-Bürger üben ihr Recht aus, in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu leben, und mehr als 50 % der EU-Bürgerinnen/-Bürger sehen in der Freizügigkeit die größte Errungenschaft der Europäischen Union.

Aus dem Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) „Making EU citizens’ rights a reality: national courts enforcing freedom of movement and related rights“ (Rechte der EU-Bürgerinnen/-Bürger umsetzen: Umsetzung der Freizügigkeit und verwandter Rechte durch nationale Gerichte) geht jedoch hervor, dass es immer noch Probleme gibt. Der Bericht zeigt anhand von Beispielen, wie EU-Bürgerinnen/-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten direkt oder indirekt aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden können. Dies geschieht beispielsweise bei dem Bezug von Ausbildungsbeihilfen, der Gewährung von Wohnungsbaukrediten oder bei der Arbeitssuche.

Der FRA-Bericht untersucht die nationale Rechtsprechung zu den Rechten der EU-Bürgerinnen/-Bürger, sich frei in anderen Mitgliedstaaten aufzuhalten.

Er zeigt, dass Gerichte in verschiedenen Ländern die zentralen Bestimmungen zur Regelung der Rechte von EU-Bürgerinnen/-Bürgern unterschiedlich auslegen. Unter anderem geht es um die Definition von „Familienmitglied“ oder „ausreichenden Mitteln“ oder auch um die Bedingungen für den Bezug von Leistungen. Dies kann den Lebensalltag der Menschen beeinträchtigen, ihre Familie, ihren beruflichen Werdegang und ihr Wohlbefinden. Rechtliche Leitlinien und Schulungen für Juristinnen/Juristen würden dazu beitragen, die Hürden abzubauen, die den Menschen bei der umfassenden Ausübung ihrer Freizügigkeitsrechte innerhalb der gesamten EU im Wege stehen.

Die Analyse der Rechtsprechung weist auch auf die eingeschränkten Stimmrechte von EU-Bürgerinnen/-Bürgern hin. Dies gilt insbesondere für die Teilnahme an Kommunalwahlen oder Wahlen zum Europäischen Parlament zu den gleichen Bedingungen wie sie für Staatsangehörige des jeweiligen Mitgliedstaats gelten.

Die Mitgliedstaaten sollten sich stärker bemühen, EU-Bürgerinnen/-Bürger, die nicht Staatsangehörige des Landes sind, in dem sie leben, dafür zu gewinnen, politisch aktiv zu sein und sich an Europa- und Kommunalwahlen zu beteiligen. Dies beinhaltet etwa, administrative Hürden wie den Wohnsitznachweis zu beseitigen.

Die Freizügigkeit gehört zu den Grundprinzipien der EU. Was die Unionsbürgerschaft in der Praxis bedeutet, beschreibt die Freizügigkeitsrichtlinie aus dem Jahr 2004 ausführlich. Die Mitgliedstaaten mussten diese Richtlinie in ihr nationales Recht übernehmen. Wie aus dem FRA-Bericht hervorgeht, haben sich hieraus in allen Mitgliedstaaten verschiedene Probleme ergeben.

Deshalb sollten die Mitgliedstaaten systematisch Daten über die Anwendung der Richtlinie erheben und feststellen, ob es potenzielle Diskriminierungsprobleme gibt. Dies wird dazu beitragen, bestehende Schwierigkeiten bei der Anwendung der Richtlinie besser zu verstehen. Außerdem wäre die Anwendung der Richtlinie besser zu überwachen.

Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament haben in Berichten immer wieder die Schwierigkeiten hervorgehoben, mit denen EU-Bürgerinnen/-Bürger bei der Ausübung ihrer Rechte auf Freizügigkeit konfrontiert sind. Die Kommission forderte die FRA auf, erstmalig EU-weite Rechtsprechung zu sammeln, die zeigt, wie die Mitgliedstaaten das Recht auf Freizügigkeit in der Praxis anwenden und auslegen. Der FRA-Bericht analysiert eine Auswahl dieser Rechtsprechung.

Mit den Erkenntnissen aus dem Bericht werden Juristinnen/Juristen und Richterinnen/Richter wirksamer dafür sorgen können, dass EU-Bürgerinnen/-Bürger die Vorteile des freien Reisens und Lebens innerhalb der Union vollständig ausschöpfen können.