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Pläne, die Sicherheit von Ausweisdokumenten zu stärken: Gefahr für die Privatsphäre von EU-Bürgerinnen und -Bürgern

Die Pläne der EU, die nationalen Ausweisdokumente zu überarbeiten und diesen Fingerabdrücke und Gesichtsbilder hinzuzufügen, könnten den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern gefährden, stellt das neueste Gutachten der EU-Agentur für Grundrechte fest.

Der Grundsatz der Freizügigkeit ermöglicht es EU-Bürgerinnen und -Bürgern, mit ihrem Personalausweis innerhalb der EU zu reisen. Allerdings gibt es in der EU 86 verschiedene Arten von Ausweiskarten, was die Kontrolle durch die Behörden erschwert. Zudem sind einige der Ausweise weniger sicher und somit leichter zu fälschen.

Um dem entgegenzuwirken, schlägt die EU vor, die Ausweisdokumente der EU-Bürgerinnen und -Bürger durch eine Verordnung zu vereinheitlichen. Dies gilt auch für die Aufenthaltskarten von Nicht-EU-Familienmitgliedern von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die nicht in ihrem Mitgliedstaat leben. Die EU schlägt außerdem vor, die Sicherheit der Dokumente zu verbessern, indem auch Fingerabdruckdaten und Gesichtsbilder auf dem Chip gespeichert werden. Dies würde die Zuverlässigkeit und Akzeptanz dieser Dokumente als Ausweispapiere erhöhen und sollte auch eine Fälschung erschweren.

Um die Auswirkungen dieser Änderungen einschätzen zu können, hat das Europäische Parlament die FRA um ein Gutachten zu den Auswirkungen der Verwendung von biometrischen Daten in Ausweisdokumenten auf die Grundrechte gebeten. Die FRA gelangte unter anderem zu folgenden Erkenntnissen:

  • Angesichts der unterschiedlichen Verwendungszwecke müssen Ausweiskarten nicht das gleiche Sicherheitsniveau aufweisen wie Reisepässe, die zum Überschreiten der EU-Außengrenzen erforderlich sind. Bei Ausweiskarten sollten schon Gesichtsbilder ausreichen, um die Sicherheit zu verbessern. Werden auch Fingerabdrücke erfasst, sind Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Gefahr des Missbrauchs zu verringern.
  • Die Pflicht zur Erfassung biometrischer Daten von Bürgerinnen und Bürgern könnte EU-Mitgliedstaaten dazu veranlassen, nationale Datenbanken für die Speicherung dieser Daten einzurichten. Dies würde jedoch gegen die Datenschutzgrundsätze verstoßen, nach denen Daten zu löschen sind, sobald sie auf dem Chip der Ausweiskarte gespeichert wurden.
  • Die Erfassung biometrischer Daten sollte nicht erzwungen werden. Die Abnahme von Fingerabdrücken bei Kindern sollte kindgerecht erfolgen.
  • Biometrische Daten von Kindern und älteren Menschen sind weniger zuverlässig und führen eher zu fehlerhaften Übereinstimmungen. Beispielsweise können auch Gesichtsbilder von Menschen mit einer Behinderung, etwa Lähmungen, weniger zuverlässig sein. In solchen Fällen sollten Ausnahmen bei der Erfassung biometrischer Daten oder spezielle Vorkehrungen vorgesehen werden, wie etwa manuelle Kontrollen durch Biometrik-Expertinnen oder -Experten, um die negativen Folgen von fehlerhaften Übereinstimmungen zu vermeiden.

Das Gutachten der FRA soll auf einige der Gefahren für die Grundrechte hinweisen, die sich aus der vorgeschlagenen Verordnung ergeben könnten. Zudem möchte es politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger daran erinnern, sicherzustellen, dass personenbezogene Daten ausschließlich zu den Zwecken verwendet werden, zu denen sie erhoben werden.

Auf entsprechende Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission erarbeitet die FRA Gutachten zu bestimmten Themen. Diese Gutachten sind Teil der Informationen und Fachkenntnisse, welche die FRA den Organen und Mitgliedstaaten der EU in grundrechtsrelevanten Fragen zur Verfügung stellt.