Der Grundsatz der Freizügigkeit ermöglicht es EU-Bürgerinnen und -Bürgern, mit ihrem Personalausweis innerhalb der EU zu reisen. Allerdings gibt es in der EU 86 verschiedene Arten von Ausweiskarten, was die Kontrolle durch die Behörden erschwert. Zudem sind einige der Ausweise weniger sicher und somit leichter zu fälschen.
Um dem entgegenzuwirken, schlägt die EU vor, die Ausweisdokumente der EU-Bürgerinnen und -Bürger durch eine Verordnung zu vereinheitlichen. Dies gilt auch für die Aufenthaltskarten von Nicht-EU-Familienmitgliedern von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die nicht in ihrem Mitgliedstaat leben. Die EU schlägt außerdem vor, die Sicherheit der Dokumente zu verbessern, indem auch Fingerabdruckdaten und Gesichtsbilder auf dem Chip gespeichert werden. Dies würde die Zuverlässigkeit und Akzeptanz dieser Dokumente als Ausweispapiere erhöhen und sollte auch eine Fälschung erschweren.
Um die Auswirkungen dieser Änderungen einschätzen zu können, hat das Europäische Parlament die FRA um ein Gutachten zu den Auswirkungen der Verwendung von biometrischen Daten in Ausweisdokumenten auf die Grundrechte gebeten. Die FRA gelangte unter anderem zu folgenden Erkenntnissen:
Das Gutachten der FRA soll auf einige der Gefahren für die Grundrechte hinweisen, die sich aus der vorgeschlagenen Verordnung ergeben könnten. Zudem möchte es politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger daran erinnern, sicherzustellen, dass personenbezogene Daten ausschließlich zu den Zwecken verwendet werden, zu denen sie erhoben werden.
Auf entsprechende Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission erarbeitet die FRA Gutachten zu bestimmten Themen. Diese Gutachten sind Teil der Informationen und Fachkenntnisse, welche die FRA den Organen und Mitgliedstaaten der EU in grundrechtsrelevanten Fragen zur Verfügung stellt.