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Unrechtmäßiges Profiling vermeiden – ein Handbuch

In der Polizeiarbeit und im Grenzmanagement greifen Beamte verstärkt auf Profiling als Hilfsmittel zurück. Ist dies aber immer rechtlich zulässig? Das aktualisierte Handbuch der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte beantwortet diese Frage und gibt Ratschläge dazu, wie man unrechtmäßiges Profiling vermeidet.

Das Handbuch zur Vermeidung von unrechtmäßigem Profiling ist ein praktischer Leitfaden, der mithilfe von Beispielen, Fallstudien und Grundsatzurteilen aus der gesamten EU und dem außereuropäischen Raum aufzeigt, wie sich unrechtmäßiges Profiling vermeiden lässt.

Es richtet sich vor allem an die Personen, die Polizei- und Grenzschutzbedienstete ausbilden. Das Handbuch ist jedoch auch für Beamte in den Bereichen Strafverfolgung und Grenzmanagement von Nutzen, die über rechtskonformes Vorgehen beim Profiling Bescheid wissen müssen, wenn sie beispielsweise Personen- oder Grenzkontrollen durchführen.

Das Handbuch kann dazu beitragen, das öffentliche Vertrauen in die Polizeiarbeit und in die Grenzkontrollen zu stärken, indem es die Anzahl voreingenommener und offensichtlich diskriminierender Kontrollen reduziert. Dies macht Polizeiarbeit und Grenzmanagement wirksamer und führt letztendlich zu einem Mehr an Sicherheit.

Das Handbuch legt zunächst dar, was unter Profiling zu verstehen und wann es unrechtmäßig ist. Unrechtmäßiges Profiling schließt diskriminierendes „Ethnic Profiling“ mit ein, geht aber darüber hinaus. Das Handbuch berücksichtigt Diskriminierung aus den verschiedensten Gründen – etwa ethnischer Herkunft, Alter, Nationalität oder Geschlecht – sowie Missachtung des Datenschutzes und der Privatsphäre.

Auf diese Weise macht es deutlich, wie ein falsch durchgeführtes Profiling die Beziehungen innerhalb der Gesellschaft und das Vertrauen beeinträchtigen kann. Das Handbuch enthält Beispiele für bewährte Methoden und anzuwendende Grundsätze. Dazu zählen:

  • Merkmale wie ethnische Herkunft oder Religion als alleinigen Grund für Personenkontrollen nicht heranzuziehen;
  • sich im Umgang mit der Öffentlichkeit respektvoll und professionell  zu verhalten.
  • Kontrollen und Durchsuchungen auf der Grundlage von Fakten, nicht von Gefühlen durchzuführen;
  • Genaue und zuverlässige Daten zum Profiling kontinuierlich zu speichern, damit die Beamten überwacht und zur Rechenschaft gezogen werden können;
  • Beim computergestützten Profiling ständig Datenschutzvorschriften zu beachten; die Grundrechte bei der Erstellung oder Verwendung von Algorithmen zu berücksichtigen.

Dieses Handbuch aktualisiert die erste Ausgabe 2010 im Lichte der strengeren EU-Datenschutzvorschriften, die seit Mai 2018 gelten. Berücksichtigt werden auch technologische Fortschritte, insbesondere der ständig zunehmende Gebrauch von Computeralgorithmen bei der Analyse großer Datensätze zum Zwecke des Profiling.

Die neue Version bezieht neben der Strafverfolgung auch das Grenzmanagement ein. Sie erfasst diskriminierendes Profiling aus den verschiedensten Gründen und nicht nur das „Ethnic Profiling“, das in der ersten Ausgabe breiten Raum einnahm.

Das Handbuch liegt derzeit auf Englisch vor. Weitere Sprachfassungen werden folgen.