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Wahrung von Rechten beim Datenaustausch über IT-Systeme der EU

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Die Kommunikation von EU-IT-Systemen und der Austausch von Daten können helfen, aktuelle Herausforderungen in puncto Migration und Sicherheit zu bewältigen. Allerdings kann es vorkommen, dass Bürgerinnen und Bürger feststellen, dass die Behörden ihre personenbezogenen Daten ohne ihr Wissen ausgetauscht haben, um effizienter und wirksamer zu arbeiten, oder dass ihre Daten als verdächtig angesehen werden, weil sie Datenfehler enthalten. In ihrem neusten Gutachten untersucht die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) aktuelle Vorschläge und macht Empfehlungen, wie die EU die Wahrung der Bürgerrechte sicherstellen könnte.

Es gibt Vorschläge auf EU-Ebene, um die in bestehenden und künftigen Systemen verfügbaren Informationen intelligenter und gezielter zu nutzen. Diese Maßnahmen werden es den nationalen Behörden ermöglichen, bestehende Daten optimal zu nutzen, Personen mit mehreren Identitäten zu finden, Identitätsbetrug zu bekämpfen und schnelle und wirksame Prüfungen vorzunehmen.

Es wird die Einrichtung eines europäischen Suchportals vorgeschlagen, um eine zentrale Anlaufstelle für die Suche in mehreren Systemen zu schaffen. Darin wird es möglich sein, bestehende Datenbanken zu durchsuchen und biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abzugleichen. In einem gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten werden biografische und biometrische Daten wie z. B. Namen und Geburtsdaten von Drittstaatsangehörigen zusammengeführt, um deren schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Darüber hinaus wird ein Detektor für Mehrfach-Identitäten Fälle, in denen eine Person in den verschiedenen Systemen unterschiedliche Identitäten hat, mit einem Warnhinweis versehen.

Um die Auswirkungen dieser Systeme einschätzen zu können, hat das Europäische Parlament die FRA um ein Gutachten zu den Auswirkungen der vorgeschlagenen Interoperabilitätsverordnungen gebeten. Es wird Folgendes vorgeschlagen:

  • Sicherstellung einer klaren Rechtsgrundlage („rechtliche Vorhersehbarkeit“): Dies gilt für die Nutzung des gemeinsamen Speichers für Identitätsdaten zur Überprüfung der Identität von Personen. Die Gründe und die Vorgehensweise für diese polizeilichen Überprüfungen müssen klar auf EU-Ebene definiert werden.
  • Kontrolle des Zugriffs durch Strafverfolgungsbehörden: Die Strafverfolgungsbehörden haben das Recht, zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität auf EU-Datenbanken zuzugreifen. Dadurch soll ihnen ermöglicht werden, zu prüfen, ob eine Person in den Systemen erfasst ist. Die polizeilichen Datenbanken sollten jedoch stets zuerst überprüft werden, und bevor anschließend Abfragen in EU-Datenbanken erfolgen, sollte die Einwilligung eines unabhängigen Prüfers eingeholt werden.
  • Verbesserung der Datenqualität: Dateneingabe- und -verarbeitungsfehler können dazu führen, dass eine Person diskriminiert oder verwechselt wird oder ihr zu Unrecht vorgeworfen wird, ihre Identität zu verschleiern. Die Mitgliedstaaten sollten verpflichtet werden, Fehler zu korrigieren und Unstimmigkeiten zu kennzeichnen. Zudem sollte die EU einen EU-weiten Mechanismus für den Zugriff auf personenbezogene Daten und die Korrektur und Löschung fehlerhafter Daten schaffen.
  • Einschränkung des Anwendungsbereichs: Das künftige Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) soll die Fingerabdrücke aller Personen enthalten, die eine Straftat begangen haben. Diese reichen je nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der verschiedenen Mitgliedstaaten von schweren Straftaten bis hin zu Ordnungswidrigkeiten. Diese Daten sollten nicht im gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten enthalten sein, da sie über den Anwendungsbereich der im ECRIS-TCN gespeicherten Daten hinausgehen.
  • Bereitstellung von Informationen: Mit interoperablen System ist es aufwändiger, Personen darüber zu informieren, ob und wie ihre Daten genutzt werden. Die Vorschläge sollten das Recht auf Information stärken, wozu auch gehören sollte, die Informationen kinderfreundlich und in einer für die betroffene Person verständlichen Sprache zu formulieren.
  • Durchgängige Berücksichtigung von Grundrechten: Die Interoperabilität kann mit Herausforderungen für die Grundrechte einhergehen, die erst im Rahmen der Umsetzung bekannt werden. Deshalb sollten bei der Überwachung und den Folgenabschätzungen auch ausdrücklich die Grundrechte berücksichtigt werden.

Die EU verfügt bereits über eine Vielzahl von IT-Systemen für das Grenzmanagement und beabsichtigt, weitere einzurichten. Einige werden gegenwärtig überarbeitet. Die IT-Systeme erleichtern den Umgang mit Visa und Asylanträgen und helfen den für die innere Sicherheit zuständigen Stellen bei der Identifizierung von Personen, denen die Einreise in die EU verweigert wurde oder die mit Straftaten in Verbindung stehen.

Dieses Gutachten bietet Empfehlungen für die EU, wie potenzielle grundrechtsbezogene Schwachstellen in den vorgeschlagenen Vorschriften umgangen werden können. Es empfiehlt, die zentralen Datenschutzgrundsätze zu beachten, die darin bestehen, nur das erforderliche Mindestmaß an Daten weiterzugeben und deren Verwendung einzuschränken. Zudem stellt das Gutachten die weiterreichenden Auswirkungen auf andere Rechte heraus, die in den Vorschlägen berücksichtigt werden sollten. Hierzu gehören der Zugang zur Justiz, das Recht auf Asyl, die Rechte des Kindes und der Schutz vor Diskriminierung, der bereits abgedeckt wird.

Auf entsprechende Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission erarbeitet die FRA Gutachten zu bestimmten Themen. Diese Gutachten sind Teil der Informationen und Fachkenntnisse, welche die FRA den Organen und Mitgliedstaaten der EU in grundrechtsrelevanten Fragen zur Verfügung stellt.