Es gibt Vorschläge auf EU-Ebene, um die in bestehenden und künftigen Systemen verfügbaren Informationen intelligenter und gezielter zu nutzen. Diese Maßnahmen werden es den nationalen Behörden ermöglichen, bestehende Daten optimal zu nutzen, Personen mit mehreren Identitäten zu finden, Identitätsbetrug zu bekämpfen und schnelle und wirksame Prüfungen vorzunehmen.
Es wird die Einrichtung eines europäischen Suchportals vorgeschlagen, um eine zentrale Anlaufstelle für die Suche in mehreren Systemen zu schaffen. Darin wird es möglich sein, bestehende Datenbanken zu durchsuchen und biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abzugleichen. In einem gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten werden biografische und biometrische Daten wie z. B. Namen und Geburtsdaten von Drittstaatsangehörigen zusammengeführt, um deren schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Darüber hinaus wird ein Detektor für Mehrfach-Identitäten Fälle, in denen eine Person in den verschiedenen Systemen unterschiedliche Identitäten hat, mit einem Warnhinweis versehen.
Um die Auswirkungen dieser Systeme einschätzen zu können, hat das Europäische Parlament die FRA um ein Gutachten zu den Auswirkungen der vorgeschlagenen Interoperabilitätsverordnungen gebeten. Es wird Folgendes vorgeschlagen:
Die EU verfügt bereits über eine Vielzahl von IT-Systemen für das Grenzmanagement und beabsichtigt, weitere einzurichten. Einige werden gegenwärtig überarbeitet. Die IT-Systeme erleichtern den Umgang mit Visa und Asylanträgen und helfen den für die innere Sicherheit zuständigen Stellen bei der Identifizierung von Personen, denen die Einreise in die EU verweigert wurde oder die mit Straftaten in Verbindung stehen.
Dieses Gutachten bietet Empfehlungen für die EU, wie potenzielle grundrechtsbezogene Schwachstellen in den vorgeschlagenen Vorschriften umgangen werden können. Es empfiehlt, die zentralen Datenschutzgrundsätze zu beachten, die darin bestehen, nur das erforderliche Mindestmaß an Daten weiterzugeben und deren Verwendung einzuschränken. Zudem stellt das Gutachten die weiterreichenden Auswirkungen auf andere Rechte heraus, die in den Vorschlägen berücksichtigt werden sollten. Hierzu gehören der Zugang zur Justiz, das Recht auf Asyl, die Rechte des Kindes und der Schutz vor Diskriminierung, der bereits abgedeckt wird.
Auf entsprechende Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission erarbeitet die FRA Gutachten zu bestimmten Themen. Diese Gutachten sind Teil der Informationen und Fachkenntnisse, welche die FRA den Organen und Mitgliedstaaten der EU in grundrechtsrelevanten Fragen zur Verfügung stellt.