Press Release

Wie das Alter eines Kindes seine Rechte einschränkt

Gerade einmal vier EU-Mitgliedstaaten verbieten Isolationshaft für minderjährige Häftlinge – obwohl eine solche Haft die Gesundheit und Entwicklung von Kindern gefährdet. Dies ist nur ein Beispiel von vielen, das zeigt, wie sich Mindestaltersgrenzen auf die Rechte von Kindern auswirken. Dies geht aus einem neuen Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hervor. Der Bericht macht konkrete Vorschläge, wie die Mitgliedstaaten ihre Vorgehensweisen vereinheitlichen können, um den Kinderschutz zu verbessern.

Die verschiedenen gesetzlichen Mindestalter legen fest, wann und wie Kinder Vorgänge, die sich auf ihr Leben auswirken, mitgestalten oder sich daran beteiligen können. Zudem entscheiden Altersgrenzen darüber, ob und zu welchen Bedingungen Kinder bestimmte Rechte unabhängig und ohne Einwilligung ihrer Eltern ausüben dürfen. Da manche Kinder früher, manche später eine gewisse Reife erlangen, kann die Festlegung von Altersgrenzen im Gesetz oder in der Praxis in einigen Bereichen Kinderrechte einschränken, in anderen wiederum nicht genügend Schutz bieten.

Kinder haben Anspruch auf Schutz. Sie haben aber auch das Recht, ihre Meinung zu sagen und sich in Entscheidungen einzubringen, die sie betreffen,“ sagt Michael O’Flaherty, Direktor der FRA. „Die Mitgliedstaaten müssen das richtige Gleichgewicht finden, d. h. zugleich den Schutz und die Einflussmöglichkeiten von Kindern gewährleisten, damit Kinder ihre Rechte in allen EU-Mitgliedstaaten gleich gut wahrnehmen können.

Der FRA-Bericht zum Mindestalter in der Justiz zeigt, wie sehr sich das Mindestalter für rechtliches Gehör in der EU unterscheidet. Das Mindestalter hängt z. B. auch davon ab, ob es sich um ein familien-, straf- oder asylrechtliches Verfahren handelt, und ob ein Kind Zeuge oder Opfer und möglicherweise schutzbedürftig ist. Zudem gelten Verfahrensgarantien in den verschiedenen Mitgliedstaaten teilweise nicht für alle Kinder unter 18 Jahren. So können Kinder unter 18 beispielsweise in einigen Mitgliedstaaten auf ihr Recht auf einen Anwalt verzichten.

Um die Problematik zu verdeutlichen, die sich aus den verschiedenen Altersgrenzen in der EU ergibt, erhebt die FRA seit 2017 Informationen zu den Altersanforderungen in verschiedenen Bereichen in der EU. Heute veröffentlicht sie zwei Berichte zu den Themen Justiz und Fingerabdruck und Altersfeststellung in Asylfragen. Neben neuen Erkenntnissen zur digitalen Welt untersuchen die Berichte u. a. die Themen Heirat und Staatsangehörigkeit, politische Teilhabe, Gesundheit und Religion.

Weitere Auskünfte erhalten sie unter media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642

Hinweise für die Redaktion:

Die FRA ist eine unabhängige Agentur der Europäischen Union, die für die EU und ihre Mitgliedstaaten Beratung und Fachwissen in Grundrechtsfragen bereitstellt. Weitere Informationen über die Arbeiten der FRA in Bezug auf Kinderrechte finden Sie auf der Website der Agentur.