„KI ist nicht unfehlbar, sie wird von Menschen gemacht – und Menschen können Fehler machen. Deshalb müssen die Menschen wissen, wann KI eingesetzt wird, wie sie funktioniert und wie automatisierte Entscheidungen angefochten werden können. Die EU muss klarstellen, inwiefern die geltenden Vorschriften für KI gelten. Organisationen müssen prüfen, wie ihre Technologien in die Rechte der Menschen sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Nutzung von KI eingreifen können“, erklärt der Direktor der FRA,Michael O’Flaherty. „Wir haben die Chance, eine KI zu gestalten, die unsere Menschen- und Grundrechte nicht nur achtet, sondern sie auch schützt und fördert.“
Der FRA-Bericht „Getting the future right – Artificial intelligence and fundamental rights“ (Die Zukunft richtig gestalten – Künstliche Intelligenz und Grundrechte) zeigt Probleme bei der Nutzung von KI auf, beispielsweise bei der prädiktiven Polizeiarbeit, bei medizinischen Diagnosen, sozialen Diensten und gezielter Werbung. Darin werden die EU und die EU-Länder aufgefordert:
Der Bericht ist Teil des Projekts der FRA zu künstlicher Intelligenz und Big Data. Er stützt sich auf mehr als 100 Interviews mit öffentlichen und privaten Organisationen, die bereits KI nutzen. Diese beinhalten auch Beobachtungen von Fachleuten, die an der Überwachung potenzieller Grundrechtsverletzungen beteiligt sind. Die Analyse basiert auf tatsächlichen Einsatzgebieten von KI in Estland, Finnland, Frankreich, den Niederlanden und Spanien.
Am 14. Dezember veranstalten die FRA und der deutsche EU-Ratsvorsitz eine Konferenz zum Thema KI: Europäischer Weg für KI: Schutz von Grundrechten im Zeitalter Künstlicher Intelligenz.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 653