Rights areas:
Regierungsmaßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 wirken sich tiefgreifend auf die Grundrechte aller Menschen aus, auch auf das Recht auf Leben und Gesundheit. Dies zeigt ein neuer Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Die Reaktionen der Regierungen zur Eindämmung des Virus wirken sich vor allem auf die Rechte bereits schutzbedürftiger oder gefährdeter Menschen, also älterer Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, Roma oder Flüchtlinge aus. Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der öffentlichen Gesundheit liegen im Interesse aller – sie müssen Hand in Hand gehen.
„Wir brauchen ganz klare gesundheitspolitische Maßnahmen, um Leben während der Pandemie schützen. Aber wir können unsere Gesundheit schützen und die Menschenrechte achten. Es ist kein Nullsummenspiel”, sagt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Je mehr wir die Menschenrechte achten, umso besser werden unsere Strategien im Bereich der öffentlichen Gesundheit sein. Diese Strategien müssen auch sicherstellen, dass Einschränkungen der Grundrechte der Menschen nur so lange wie nötig gelten und dass bereits schutzbedürftige Menschen, die durch COVID-19 möglicherweise noch größeren Risiken ausgesetzt sind, geschützt werden.“
Der FRA-Bericht „Coronavirus pandemic in the EU: fundamental rights implications“ (Coronavirus‑Pandemie in der EU: Auswirkungen auf die Grundrechte) beleuchtet die verschiedenen Maßnahmen, mit denen die EU-Mitgliedstaaten gegen die Pandemie vorgehen, und zeigt Ansätze auf, die den Menschenrechten Rechnung tragen und den Mitgliedstaaten als Beispiel dienen können.
Im Mittelpunkt stehen vier Aspekte, anhand deren gezeigt wird, wie wichtig es ist, sorgfältig und regelmäßig zu überprüfen, wie sich die Maßnahmen, die die Regierungen als Reaktion auf die fortschreitende Pandemie ergreifen, auf die Grundrechte der Menschen auswirken:
Dies ist der erste von drei Monatsberichten über die Auswirkungen der Coronavirus-Erkrankung COVID-19 in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Er befasst sich mit den Auswirkungen der im Februar und März ergriffenen staatlichen Maßnahmen auf die Grundrechte der Menschen.
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