Ein Bereich, der viele begeistert, ist das Potenzial von künstlicher Intelligenz (KI) und Big Data. Sie versprechen, unser Leben grundlegend zu verändern.
Mit beiden Technologien sind jedoch Risiken verbunden. Darauf macht die FRA aufmerksam. Sie will potenzielle Tücken ermitteln, denen sich politische Entscheidungsträger bei ihrem Bestreben gegenübersehen, den Einsatz derartiger Technologien gesetzlich zu regeln.
Die Technologie zur Gesichtserkennung kann gesellschaftlich nützlich sein, muss jedoch angemessen eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Grundrechte und somit auch der Datenschutz geachtet werden.
Wie die FRA bereits in ihrem jüngsten Papier unterstrichen hat, muss beim Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie erwogen werden, ob die Verarbeitung von Gesichtsbildern eindeutig notwendig ist – oder ob nicht das Gleiche auch auf andere Weise erreicht werden könnte.
Big Data bezeichnet neue technologische Entwicklungen zur Erhebung, Speicherung, Analyse und Anwendung großer Datenmengen, die oft aus verschiedenen Quellen, einschließlich des Internets, stammen.
Mit dem stetigen Anwachsen der verfügbaren Datenmenge sind auch neue und verbesserte Analysetechnologien entstanden. Dazu gehören maschinelles Lernen und KI.
KI und maschinelles Lernen führen zu einer automatisierten Entscheidungsfindung. Dies kann zu schnelleren Entscheidungen, weniger Bürokratie und nüchternen Ergebnissen in den verschiedensten Bereichen, vom Versicherungswesen bis zur Stellensuche führen. Im Gesundheitswesen gibt es bereits Berichte darüber, dass KI die Leistung von Radiologen übertrifft.
Die globalisierte Aufbewahrung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie der massenhafte Zugang zu Daten können unsere Rechte auf Datenschutz und Privatsphäre verletzen.
Die neuen Datenschutzbestimmungen der EU bieten hiergegen bereits einen soliden Basisschutz.
Vor dem Hintergrund der technologischen Expansion ermöglichen sie einen robusten und proaktiven Schutz personenbezogener Daten.
Sie sehen ebenso das Konzept des Datenminimalismus vor. Grundsätzlich sollten Unternehmen und Regierungen nur die Daten anfordern, die sie wirklich benötigen, und nicht alle, die sie bekommen können.
Darüber hinaus suchen die Europäische Kommission und der Europarat nach einer Regelung, die wir möglicherweise als Orientierungshilfe in diesem sensibelsten aller Bereiche benötigen.
Die FRA nimmt an den Diskussionen teil, um sicherzustellen, dass Grundrechtsstandards im Zentrum künftiger Rechtsvorschriften und Maßnahmen stehen.
Auf diese Weise hält die Wahrnehmung der Grundrechte in ganz Europa mit dem technologischen Wandel Schritt.