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Die Behandlung an den Grenzen ist weiterhin ein Hauptproblem in Bezug auf die Grundrechte

Savvapanf Photo © adobestock.com, 2021
Die Behandlung von Migrantinnen und Migranten an den EU-Grenzen ist nach wie vor ein dringliches Grundrechtsproblem. Die wiederholten Todesfälle an Land und auf See sind eine tragische Erinnerung an die dringende Notwendigkeit grundrechtskonformer Lösungen, so die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) am Vorabend des Internationalen Tags der Migranten am 18. Dezember.

Der aktuelle Migrationsbericht der FRA wirft ein Schlaglicht auf den erhöhten Migrations- und Asyldruck an der belarussischen Grenze der EU. Er weist auf die Maßnahmen hin, die die EU-Mitgliedstaaten ergriffen haben, um die große Zahl an Menschen zu bewältigen, die an dieser Außengrenze der EU ankommen und um Schutz ersuchen.

Der Bericht dokumentiert Behauptungen, wonach es zu Kollektivausweisungen gekommen ist. So wurden Migrantinnen und Migranten an einigen Land- und Seegrenzen der EU zurückgewiesen, ohne dass sie die Möglichkeit hatten, internationalen Schutz zu beantragen.

In einigen Fällen lautet der Vorwurf sogar, dass Migrantinnen und Migranten von Mitarbeitern der Behörden misshandelt wurden.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Grundrechtsprobleme, unter anderem:

  • Überbelegung und mangelhafter Zugang zu sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen in Gewahrsams- und Aufnahmeeinrichtungen sowie Lagern in einigen Ländern;
  • übermäßige Ingewahrsamnahme von Migrantinnen und Migranten;
  • Unterbringung von Asyl suchenden Minderjährigen in Gewahrsamseinrichtungen oder Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit;
  • unzureichender Zugang zu Bildung für minderjährige Migranten in einigen Lagern.

Darüber hinaus starben nach Schätzungen der Internationalen Organisation für Migration in diesem Jahr bislang durchschnittlich vier Menschen pro Tag bei dem Versuch, das Mittelmeer zu überqueren, um nach Europa zu gelangen.

Laut einem aktuellen Bericht der FRA ist es für NRO nach wie vor schwierig, Such- und Rettungseinsätze im Mittelmeer durchzuführen. Der Bericht liefert eine Momentaufnahme der Operationen und Entwicklungen, einschließlich laufender und abgeschlossener Gerichtsverfahren gegen Besatzungsmitglieder oder Schiffe von 2016 bis zum 10. Dezember 2021.

Darin enthalten ist auch ein Überblick über Schiffe, denen nicht gestattet wurde, unmittelbar bei der Ankunft die Migrantinnen und Migranten von Bord zu lassen, und die im Jahr 2021 (Stand Dezember) mehr als einen Tag auf See darauf warten mussten, in einen sicheren Hafen einlaufen zu können.

Ferner wird aufgezeigt, wie die Pandemie Such- und Rettungsmaßnahmen eingeschränkt hat. Gerettete Menschen mussten sich vor dem Anlegen an Bord der Schiffe oder nach der Ausschiffung in den Häfen in Quarantäne begeben, um jegliche Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern. Außerdem wurden Besatzungsmitglieder nach der Ausschiffung geretteter Migranten zwei Wochen lang unter Quarantäne gestellt.

Sowohl im Migrationsbericht als auch in dem aktuellen Bericht zu Such- und Rettungsmaßnahmen wird hervorgehoben, dass dringend grundrechtskonforme Maßnahmen ergriffen werden müssen, um menschliches Leid zu stoppen. Die FRA fordert, dass Verpflichtungen nach geltendem EU-Recht und nach internationalem Recht eingehalten werden.

Die Europäische Kommission, die Vereinten Nationen und die Zivilgesellschaft arbeiten weiterhin an dauerhaften Lösungen. Die FRA wird diese Bemühungen auch in Zukunft durch Datenerhebung, den Aufbau von Kapazitäten und faktengestützte Beratung unterstützen.

Der Migrationsbericht deckt den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2021 ab. Er befasst sich mit der Grundrechtesituation in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, den Niederlanden, Nordmazedonien, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern.

Die FRA veröffentlicht ihre Migrationsberichte seit September 2015.