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Migranten sind nach wie vor mit Schwierigkeiten konfrontiert

Two children in a refugee camp in Idomeni, Greece
Michele © AdobeStock, 2021
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) nennt in ihrem neuesten vierteljährlichen Bericht über Migration eine Reihe anhaltender und neu auftretender grundrechtlicher Bedenken.

So gab es Berichte über mutmaßliche Misshandlungen von Migrantinnen und Migranten durch Beamte an den Land- und Seegrenzen der EU.

Die Bedingungen in Gewahrsams- und Aufnahmeeinrichtungen und Lagern sind in einigen Ländern weiterhin schwierig. Überbelegung und mangelnder Zugang zu sauberem Wasser und Sanitäranlagen sind nach wie vor ein Problem. Unbegleitete Minderjährige leiden besonders stark darunter.

Die Zahl der Asylanträge liegt immer noch deutlich niedriger als vor der COVID-19-Krise. Dies dürfte auf die Notfallmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und den weltweiten Rückgang des Reiseverkehrs zurückzuführen sein.

Der Zugang zu Asylverfahren ist für die Antragstellenden nach wie vor mit Schwierigkeiten verbunden. Diese reichen von Antragsrückstau über technische Probleme bei -Befragungen per Video oder Telefon bis hin zu mangelnder rechtlicher Unterstützung.

Einige Verfahren zur Familienzusammenführung wurden wegen der Pandemie ausgesetzt.

Die Lockdown-Maßnahmen in Verbindung mit fehlender IT-Ausstattung behindern den Zugang zu Bildung.

Darüber hinaus haben einige Medien von migranten- und flüchtlingsfeindlicher Hasskriminalität und Hassrede berichtet.

Dies ist die letzte Ausgabe in der aktuellen Reihe vierteljährlicher FRA-Berichte über Migration. Sie deckt den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2020 ab.

Die FRA prüft derzeit, in welcher Weise sie künftig aktuell zu diesem Thema informieren wird.

Die FRA erhebt seit September 2015 regelmäßig Daten zu Migration.

Frühere vierteljährliche Berichte über Migration