Press Release

Wirksame Vormundschaft ist der Schlüssel zum besseren Schutz unbegleiteter Minderjähriger

Das Kindeswohl und die Berücksichtigung der Interessen von Kindern hängen entscheidend vom Vormund ab. Die EU und ihre Mitgliedstaaten stehen jedoch noch immer vor zahlreichen Herausforderungen, wenn es darum geht, eine umfassende und wirksame Vormundschaft für unbegleitet nach Europa kommende Kinder zu erreichen. Dies geht aus dem neuesten Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hervor.

„EU- und internationale Standards garantieren uneingeschränkte Unterstützung für unbegleitete Minderjährige. Zwischen Theorie und Praxis besteht jedoch eine große Lücke: Viele schutzbedürftige Kinder haben keinen angemessenen Vormund,” sagt Michael O’Flaherty, Direktor der FRA. „Die EU-Länder sollten die Vormundschaftsregelungen wirksamer gestalten, damit alle Kinder von der Unterstützung, den Dienstleistungen und dem Schutz profitieren, auf den sie Anspruch haben.“

Der Bericht „Guardianship systems for unaccompanied children in the EU“ (Vormundschaftssysteme in der Europäischen Union für Kinder, die nicht unter elterlicher Sorge stehen) betrachtet die wichtigsten Entwicklungen seit 2014. Er knüpft an frühere Forschungsarbeiten der FRA an und enthält Empfehlungen zur Bewältigung von Herausforderungen und zur Verbesserung der vielfältigen Vormundschaftsregelungen in der EU. Vorrangig sollten die EU-Länder

  • alle Kinder gleichermaßen schützen: Die Unterstützung und die Art des gewährten Schutzes hängen in der Praxis vom Status des Kindes ab. Die Länder sollten ausreichende Mittel bereitstellen, um im Rahmen der allgemeinen nationalen Kinderschutzsysteme Vormunde für unbegleitete Minderjährige unabhängig von deren Status zu stellen. Dies ergibt sich auch aus den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, das von allen EU-Ländern ratifiziert wurde.
  • ihr Handeln am Kindeswohl ausrichten: Vormunde müssen alle Aspekte des Kindeswohls abdecken, damit die sozialen, gesundheitlichen, psychologischen, materiellen und pädagogischen Bedürfnisse der Kinder erfüllt werden. Sie werden jedoch nicht immer vollständig in alle Entscheidungen einbezogen, die Kinder betreffen.
  • Vormunde angemessen schulen: Vormunde werden nach wie vor nicht ausreichend durch Schulungen unterstützt. Sie benötigen systematische Schulungen und laufende Unterstützung, damit sie ihre wichtige Aufgabe wahrnehmen können.

Die Vormundschaftssysteme unterscheiden sich von Land zu Land und innerhalb der EU-Länder stark, wobei lokale Behörden, soziale Einrichtungen oder Aufnahmezentren für die Vormundschaft zuständig sind. Hieraus können sich uneinheitliche Ansätze ergeben. Zudem kann es zu Interessenkonflikten führen, wenn sich die Pflichten des Vormunds mit den Aufgaben der Kinderbetreuung überschneiden. Vormunde können für drei bis 50 Kinder verantwortlich sein. Bei der Bestellung von Vormunden kann es zu Verzögerungen kommen.

Die EU verbessert die Wirksamkeit der Vormundschaftssysteme für unbegleitete Minderjährige. Sie hat ein Europäisches Vormundschaftsnetzeingerichtet. Einige Länder haben Protokolle, Leitlinien und Schulungen für neue Vormunde eingeführt. Manche Länder haben die Unabhängigkeit der Vormunde verbessert und die Einbeziehung von Kindern in sie betreffende Entscheidungen erhöht.

Darüber hinaus dürften die EU-Kinderrechtsstrategie und die Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie das vorgeschlagene Migrations- und Asylpaket zur Standardisierung von Schutzmaßnahmen und zur Verbesserung der Anstrengungen zum Schutz minderjähriger Migrantinnen und Migranten beitragen.

Der Schwerpunkt dieses Berichts liegt auf unbegleiteten Minderjährigen aus Nicht-EU-Ländern. Er deckt die 27 EU-Länder, Nordmazedonien und Serbien ab.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 653