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Acht Jahre Asyl und Migration in der EU: Fortschritte und Herausforderungen

The EU flag has city name puzzles and puzzles with the words - migrants
Dzmitry © adobestock.com, 2023
In den vergangenen acht Jahren haben die EU und ihre Mitgliedstaaten wichtige Schritte zur Stärkung des Schutzes der Grundrechte von Migranten und Asylsuchenden unternommen. Trotz der Fortschritte gibt es nach wie vor Probleme, die von der Behandlung von Migranten an den EU-Grenzen bis hin zu den schwierigen Bedingungen in Gewahrsams- und Aufnahmeeinrichtungen reichen. Dies geht aus dem neuesten Migrationsbulletin der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hervor.

Das letzte Migrationsbulletin der FRA zeigt die wichtigsten Trends, vielversprechende Praktiken, neue Muster und anhaltende Probleme im Zeitraum von 2015 bis März 2023 auf. Hierzu zählen:

  • EU-Außengrenzen: Während die EU ihre Grenzen für aus der Ukraine fliehende Menschen geöffnet hat, sterben andernorts weiterhin Menschen auf ihrem Weg in die EU. Immer wieder werden Vorwürfe der Misshandlung, der Zurückweisung von Migranten und der Einschüchterung der Zivilgesellschaft laut.
  • Zugang zu Asyl: Der Zugang zu vorübergehendem Schutz war für aus der Ukraine geflüchtete Menschen relativ einfach. Viele Asylsuchende sehen sich jedoch nach wie vor mit rechtlichen und praktischen Hindernissen konfrontiert, wenngleich sich die Verfahrensdauer verbessert hat. Hierzu gehören u. a. Schwierigkeiten beim Zugang zu Rechtsberatung und sprachlicher Unterstützung. Außerdem ist es für irregulär eingereiste Menschen schwieriger, einen Asylantrag zu stellen.
  • Lebensbedingungen: Die Mitgliedstaaten haben zwar die Bedingungen in einigen Gewahrsams- und Aufnahmeeinrichtungen verbessert, aber Überbelegung stellt nach wie vor ein Problem dar, insbesondere für schutzbedürftige Personen wie Kinder und Opfer von Gewalt.
  • Kinder mit Migrationshintergrund: Das Vormundschaftssystem für unbegleitete Kinder und die Altersbewertungen wurden verbessert. Trotz der erzielten Fortschritte sind viele Kinder nach wie vor mit Gewahrsam oder Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung konfrontiert. Zudem besteht nach wie vor das Problem, dass immer wieder Kinder verschwinden.
  • Integration: Wenngleich die EU-Rechtsvorschriften gestärkt wurden, bleiben Herausforderungen bestehen. Dazu gehören administrative Hürden bei der Familienzusammenführung, Hass und Diskriminierung gegenüber Migranten und das Fehlen langfristiger Lösungen, wie etwa die Gewährung eines EU-Aufenthaltstitels.
  • Ingewahrsamnahme von Migrantinnen und Migranten: Trotz solider EU-Rechtsstandards gibt es immer noch Probleme. Die in Gewahrsam genommenen Menschen erhalten nicht immer die Informationen, die sie benötigen. Es fehlen beispielsweise spezielle Einrichtungen für Kinder. Alternativen zum Gewahrsam werden zu wenig genutzt.
  • Rückkehr-/Rückführungsverfahren: Die Überwachung der Rückführungen wurde zwar verbessert, doch die Sicherheitsvorkehrungen während des gesamten Rückführungsprozesses werden nicht ordnungsgemäß angewendet. So wird beispielsweise nicht in vollem Umfang geprüft, ob Menschen im Falle einer Rückführung Gefahr laufen, Schaden zu erleiden.

Die FRA begann im September 2015 mit der Veröffentlichung ihrer Migrationsbulletins. In diesem letzten Bulletin über Grundrechtsfragen und -verbesserungen wird die Lage der Grundrechte im Zeitraum von 2015 bis März 2023 in allen EU-Ländern beleuchtet.