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Tragische Todesfälle von Migranten auf See – warum die Migrations- und Asylvorschriften der EU wichtig sind

Old shoe on a beach
Engdao © adobestock.com, 2019
Das schreckliche Ertrinken von Hunderten von Migrantinnen und Migranten in den Gewässern vor Griechenland in der vergangenen Woche unterstreicht erneut, warum eine Überarbeitung der Migrations- und Asylvorschriften der EU dringend erforderlich ist. Am Weltflüchtlingstag bekräftigt die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) ihre Forderung nach einer wirksameren Suche und Rettung auf See, einem besseren Schutz von Überlebenden von Schiffsunglücken und einer sicheren legalen Einreise für Migranten und Geflüchtete.

Ich bin schockiert angesichts der jüngsten Tragödie auf See, nach der womöglich mehr als 500 Menschen vermisst werden, darunter viele Kinder“, erklärt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen ihrer vorrangigen Verpflichtung nachkommen, Menschenleben auf See zu schützen und zu retten. Bei der Bewältigung der unmittelbaren und längerfristigen Herausforderungen der Migration kann Europa Hoffnung in der Fremde bieten und gleichzeitig das Flüchtlingsrecht und das Recht auf Leben respektieren.

Die europäischen Rechtsvorschriften bieten zahlreiche Garantien für den Schutz der Grundrechte von Migranten an den Grenzen, die jedoch besser bekannt gemacht, erläutert und angewendet werden müssen.

Die FRA und der Europarat haben verschiedene Materialien herausgegeben, um in der Migrationspraxis Tätige bei der Anwendung dieser Schutzmaßnahmen an den Grenzen und derDurchführung von Ermittlungen zu unterstützen. Derzeit arbeitet die FRA zusammen mit dem Europarat an einer gemeinsamen Mitteilung über den Schutz minderjähriger Migrantinnen und Migranten, einschließlich an den Grenzen.

Es gibt jedoch nach wie vor Probleme in Recht, Politik und Praxis sowie bei den Einstellungen der Bevölkerung, wenn es um die Achtung und den Schutz der Menschen- und Grundrechte aller Migranten und Geflüchteten geht, wie der Direktor der FRA Anfang des Jahres in seiner Rede „Menschen in der Migration; ihre Rechte – unsere Zukunft“ hervorhob.

Dazu gehören die Einhaltung internationaler Verpflichtungen zur Rettung von Menschenleben, der Zugang zu Asyl in der gesamten EU, legale Wege für Schutzbedürftige und die Verletzung von Grundrechten an den Grenzen.

Nationale Menschenrechtsinstitutionen, die Zivilgesellschaft und internationale Organisationen berichten nach wie vor über wiederkehrende und systematische Grundrechtsverletzungen an den Außengrenzen der EU. Die Überwachung solcher Verstöße muss daher verstärkt werden. Dabei sollten die allgemeinen Leitlinien der FRA für die Einrichtung unabhängiger nationaler Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Grundrechte an den EU-Außengrenzen beachtet werden.

Diese jüngste Tragödie mahnt uns, dass dringend konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die FRA schließt sich der Forderung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen nach einer raschen und eingehenden Untersuchung des Vorfalls an und fordert darüber hinaus die folgenden drei umfassenderen Maßnahmen:

Erstens: Rettung von Menschenleben auf See durch wirksamere Such- und Rettungsprotokolle (SAR)

Das Recht auf Leben ist eines der grundlegendsten Menschenrechte. Im maritimen Kontext wurde sie durch die Pflicht, Personen in Seenot Hilfe zu leisten, sowie durch Such- und Rettungsverpflichtungen kodifiziert.

Staatliche und private Schiffe haben die Pflicht, Menschen und Fahrzeugen in Seenot Hilfe zu leisten. Gewerblich genutzte Schiffe, wie z. B. Fischerboote, sollten ebenfalls unterstützt werden, damit sie helfen können, Leben zu retten. Es könnten nationale Pilotprojekte eingerichtet werden, um zu untersuchen, wie dies in der Praxis funktionieren könnte.

Such- und Rettungseinsätze auf See müssen wirksamer sein, damit Tragödien wie diese verhindert werden können.

Dies kann durch eine Verbesserung der SAR-Protokolle erreicht werden, die in ihrer derzeitigen Praxis eine zu strenge Auslegung des Begriffs „Seenot“ vorsehen, wie die FRA bereits 2013 im Rahmen der Untersuchung der Bedingungen an den südlichen Seegrenzen Europas hervorhob.

Zweitens: Schutz der Überlebenden von Schiffsunglücken und Anerkennung als Opfer

Der Schutz von Überlebenden von Schiffsunglücken sollte im EU-Asyl- und -Migrationsrecht besser verankert werden.

Überlebende von Schiffsunglücken haben besondere Bedürfnisse. In den meisten Fällen sind sie Opfer einer Straftat und haben als solche Opferschutzrechte. Und natürlich bestehen psychosoziale und medizinische Bedürfnisse, auf die reagiert werden muss.

Im griechischen Gesetz werden Überlebende von Schiffsunglücken ausdrücklich als eine der Kategorien von Menschen mit besonderen Bedürfnissen aufgeführt, die besondere Aufmerksamkeit erfordern.

Im EU-Asylrecht werden sie in der offenen Liste schutzbedürftiger Personengruppen nicht ausdrücklich erwähnt. Dies kann dazu führen, dass ihnen weniger Priorität eingeräumt wird. Es könnte in Erwägung gezogen werden, Überlebende von Schiffsunglücken auch im EU-Recht ausdrücklich als eine besondere Kategorie von Menschen zu nennen, die gezielte Unterstützung benötigen.

Dies wäre besonders wichtig, da derzeit Diskussionen über strengere Grenzverfahren für Asylsuchende im Gange sind.

Es besteht ein zwingendes Schutzerfordernis, Überlebende von Schiffsunglücken mit Menschenwürde zu behandeln, die erforderliche Versorgung einschließlich psychosozialer Betreuung bereitzustellen und die Identifizierung verstorbener Familienangehöriger zu ermöglichen. Dies muss bei künftigen Verfahren an den EU-Grenzen berücksichtigt werden.

Drittens: Vorsehen von zugänglichen legalen Wegen für Schutzbedürftige

Es ist notwendig, schutzbedürftigen Personen in der gesamten EU echten Zugang zu Asyl und legalen Wegen zu ermöglichen, um zu verhindern, dass Menschen auf Schleuser angewiesen sind.

„Die Erfüllung der Verpflichtung zur Ausweitung und Diversifizierung der Möglichkeiten für eine sichere, geordnete und reguläre Migration ist von entscheidender Bedeutung, um potenziell gefährliche Situationen während der gesamten Migrationsreise zu verhindern“, wie der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterrez, betont.

Darüber hinaus würde dadurch das durch Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützte Asylrecht für Geflüchtete und andere schutzbedürftige Personen, die sich in einem Drittland aufhalten und häufig mit Sicherheitsrisiken konfrontiert sind, zu einer Realität werden.

Dabei können sich die EU-Länder von bewährten Verfahren wie der Initiative „Humanitäre Korridore“ inspirieren lassen. Dabei handelt es sich um ein Programm für gesicherte und legale Fluchtwege für schutzbedürftige Menschen, wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, die vor dem Krieg in Syrien und Konflikten in Libanon, Sudan, Eritrea und Somalia fliehen, nach Europa und ihre Integration in den europäischen Ländern.

Angesichts des Ausmaßes der Herausforderungen und ihrer Auswirkungen auf das menschliche Wohlergehen müssen diese Vorschläge mit nachhaltigen Investitionen in eine global engagierte Politik einhergehen.

Letztlich wird ein besserer und kohärenterer EU-weiter Migrationsansatz Leben retten und das Potenzial freisetzen, das die Migration für Europa und seine Wirtschaft zweifellos mit sich bringen kann.